Polen will homosexuellen Paaren Eingetragene Partnerschaften ermöglichen

Symbolfoto
Symbolfoto (Bild: Sandy Millar/Unsplash)

Noch im alten Jahr hat die Regierung Polens hat einen Entwurf für ein Gesetz ins Parlament eingebracht, das Eingetragene Partnerschaften ermöglichen soll.

Laut einer Übersicht des europäischen Dachverbands der LGBTIQ-Organisationen Ilga gehört Polen neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern, die besonders restriktive Regeln im Hinblick auf Regenbogenfamilien haben. Das könnte sich in diesem Jahr ändern.

Ein Gesetzentwurf würde homosexuellen Paaren in dem katholischen Land unter anderem Zugang zu medizinischen Daten des jeweils anderen gewähren. Auch würde das Erben von Vermögen und eine gemeinsame Steuererklärung ermöglicht. Das Gesetz ist das bislang grösste legislative Vorhaben zur Stärkung von LGBTIQ-Rechten. Es würde allerdings weder das Tragen eines gemeinsamen Nachnamens noch die Adoption von Kindern ermöglichen.

Die polnische Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula bezeichnete den Schritt am Dienstag als «historischen Moment».

Konservative in Polen, von denen viele mit der katholischen Kirche verbunden sind, greifen Massnahmen zum Schutz von LGBTQ-Rechten immer wieder als «Genderideologie» an, die angeblich von ausländischen Kräften unterstützt werde.

Selbst wenn die Abgeordneten mehrheitlich dem geplanten Gesetz zustimmen, droht es vom konservativen Präsidenten Karol Nawrocki (parteilos, aber PiS-nah) blockiert zu werden. Er hatte in der Vergangenheit angekündigt, jedes Gesetz zu blockieren, das den durch die Verfassung geschützten Status der Heirat untergrabe.

Während laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsinstituts Ipsos nur 31 Prozent der Polen die Öffnung der Ehe unterstützen, befürworten immerhin 62 Prozent die gesetzliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Zuletzt hatte das höchste europäische Gericht queeren Paaren auch in Polen den Rücken gestärkt: Ihre Ehe muss auch in EU-Ländern anerkannt werden, die keine Ehe für alle vorsehen.

Der Gerichtshof stärkte damit einem polnischen Paar den Rücken, das in Berlin geheiratet hatte. Weil sie nach Polen ziehen und dort als Ehepaar leben wollten, beantragten sie die Umschreibung der in Deutschland ausgestellten Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister.

Die polnischen Behörden lehnten dies bisher mit der Begründung ab, dass das polnische Recht keine Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts zulasse. Die Umschreibung der Eheurkunde laufe den Grundprinzipien der polnischen Rechtsordnung zuwider.

Ob Polen das Urteil allerdings umsetzt, ist noch nicht klar, wie der MDR berichtete. Konservative im Land schlagen Alarm und warnen vor einem «Heiratstourismus" polnischer Queers nach Deutschland und in andere Länder, die dort heiraten werden, um eine Anerkennung ihrer gleichgeschlechtlichen Ehe über diesen Umweg zu erzwingen.

Mehr lesen: Trauer um deutschen Schauspieler Udo Kier – Er war einer der grössten Film-Schurken (MANNSCHAFT berichtete).

Das könnte dich auch interessieren

Kommentare