Gute Nachrichten für trans Community: Gericht stärkt Rechte

Anlass war der Fall eines Geflüchteten aus Iran

Zürich: Die offiziellen Transfarben dürfen auch nicht fehlen
(Bild: Mannschaft Magazin)

Trans Personen stossen oft auf Widerstände, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern wollen – so auch in Ungarn. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof dazu ein Urteil gefällt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil die Rechte von trans Personen bei der Änderung ihres Geschlechtseintrags gestärkt. Die Richter*innen stellten unter anderem klar, dass Behörden für eine entsprechende Änderung keinesfalls den Nachweis einer Operation einfordern dürfen. Sie unterstrichen in dem Urteil zudem das individuelle Recht, falsche personenbezogene Daten unverzüglich berichtigen zu können - also auch mit Bezug auf das eigene Geschlecht.

Konkret ging es in dem Fall um einen iranischen Geflüchteten, der wegen seiner trans Identität in Ungarn einen Schutzstatus zugesprochen bekam. Laut EuGH-Mitteilung legte der Mann psychiatrische und gynäkologische Atteste vor, nach denen er zwar «als Frau geboren» wurde, jedoch eine männliche Geschlechtsidentität hat. Trotzdem führte die Behörde ihn als Frau und verweigerte ihm eine Änderung des Eintrags - mit der Begründung, dass keine geschlechtsangleichende Operation stattgefunden habe. Der Iraner zog vor Gericht, das den Fall an den EuGH verwies.

Das ungarische Gericht wies auch darauf hin, dass es schlicht keine nationale Regelung für die Anerkennung von trans Identität gebe. Nach Auffassung des EuGH darf das aber keine Erklärung sein, um Menschen die Berichtigung falscher personenbezogener Daten zu verweigern.

In Deutschland ist die Änderung des Geschlechtseintrags im vergangenen Jahr vereinfacht worden, in anderen Ländern der EU sind die Hürden aber höher - etwa wegen bürokratischer Anforderungen oder unklarer Regeln.

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