Ende der Diskriminierung: Schwule Männer dürfen ab 2025 Blut spenden

Das neue Blutspendegesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Symbolbild: iStockphoto
Männer, die mit Männern Sex haben, wurden in der Schweiz 1988 von der Blutspende ausgeschlossen. (Bild: iStockphoto)

Ab dem 1. Januar 2025 darf in der Schweiz niemand mehr aufgrund der sexuellen Orientierung von der Blutspende ausgeschlossen werden.

Die Änderungen des Heilmittelgesetzes treten 2025 in Kraft: Niemand darf mehr aufgrund seiner sexuellen Orientierung von der Blutspende ausgeschlossen werden. Diese Neuregelung betrifft insbesondere schwule und bisexuelle Männer sowie Männer, die Sex mit Männern haben (MSM). Bisher galten für diese Gruppen strenge Auflagen, die seit langem von LGBTIQ-Organisationen kritisiert wurden.

Seit 1988, auf dem Höhepunkt der HIV/Aids-Epidemie, galt ein generelles Blutspendeverbot für MSM, das 2017 gelockert wurde. Damals wurde es MSM erlaubt, Blut zu spenden, wenn sie mindestens ein Jahr keinen sexuellen Kontakt hatten (MANNSCHAFT berichtete). Diese Frist wurde später weiter reduziert, doch der Ausschluss blieb faktisch bestehen. Mit der neuen Gesetzesänderung wird nun sichergestellt, dass nicht mehr die sexuelle Orientierung, sondern das individuelle Risikoverhalten und wissenschaftliche Erkenntnisse über die Zulassung zur Blutspende entscheiden.

Die neuen Bestimmungen basieren auf den Grundsätzen der Unentgeltlichkeit und des Diskriminierungsverbots. Blutspenden dürfen auch weiterhin nicht vergütet werden, und es ist verboten, bezahlte Blutprodukte aus dem Ausland zu importieren.

Der Bundesrat setzte die vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Heilmittelgesetzes um und stellt sicher, dass sie am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Blutspende SRK und Swissmedic haben bereits im Vorfeld entsprechende Anträge genehmigt (MANNSCHAFT berichtete). Studien haben gezeigt, dass die Aufhebung des Blutspendeverbots für MSM keine Auswirkungen auf die Sicherheit von Blutspenden hat.

Bereits im November 2023 hatte Swissmedic die Zulassungskriterien zur Blutspende vereinheitlicht (MANNSCHAFT berichtete). Nach neuen sexuellen Kontakten gilt für alle Spender*innen eine Frist von vier Monaten, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Bei mehr als zwei neuen Sexualkontakten erhöht sich diese Frist auf ein Jahr.

Trotz Schwankungen blieb die Blutversorgung in der Schweiz im Jahr 2023 stabil, und die Zahl der Blutstammzelltransplantationen erreichte einen neuen Höchststand.

Obwohl nun schwule und bisexuelle Männer zur Blutspende zugelassen sind, wird es wohl nicht zu einem grossen Ansturm auf die Blutspendezentren kommen, sagte der Geschäftsleiter von Pink Cross Roman Heggli 2023: «Jahrelang war unser Blut unerwünscht. Nun braucht es erst eine Charmeoffensive und einen Vertrauensaufbau. Ich freue mich aber sehr, dass wir nun endlich auch helfen und Leben retten dürfen!»

Die Memoiren von William Bast über seine Liebesbeziehung mit James Dean sollen verfilmt werden (MANNSCHAFT berichtete).

Das könnte dich auch interessieren

Kommentare