Bundesrat schlägt Änderungen an Selbstbestimmungsgesetz vor
Zuvor hatte bereits der LSVD Kritik geübt
Der Bundesrat hat eine ganze Reihe von Änderungen an dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen.
In dem Entwurf werde durch den Verweis auf das Hausrecht «suggeriert, dass Personen aufgrund ihrer Trans- oder Intergeschlechtlichkeit der Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten verwehrt werden kann, obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gerade dies grundsätzlich ausschliesst», kritisierte die Länderkammer am Freitag. Hierdurch werde das Diskriminierungsrisiko für diese Menschen erhöht.
Der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung sieht vor, dass künftig jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfacheren Verfahren als bisher beim Standesamt ändern kann (MANNSCHAFT berichtete). Das soll der Gleichstellung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen dienen.
In der öffentlichen Debatte war unter anderem die Frage aufgeworfen worden, ob mit einem geänderten Geschlechtseintrag trans Frauen nach dem neuen Gesetz beispielsweise einen Anspruch auf Zugang zu einer Frauensauna hätten.
Im Regierungsentwurf wird dazu klargestellt, es sei «etwa im Rahmen des Hausrechts weiterhin möglich, aus sachlichem Grund, etwa um dem Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung zu tragen (zum Beispiel beim Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios für Frauen oder zu Umkleidekabinen) im Einzelfall zu differenzieren». Nach Auffassung des Bundesrats sollte hier ein Verweis auf das «grundgesetzlich und einfachgesetzlich normierte Benachteiligungsverbot» eingefügt werden.
Der Bundesrat bat am Freitag ausserdem darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Regelung aufgenommen werden kann, die die Vorgehensweise der Polizei bei Durchsuchungsmassnahmen oder für die Gewahrsamsunterbringung in Bezug auf die gleichgeschlechtliche Behandlung näher bestimmt. Zur Erklärung führt die Länderkammer aus, es sei «zumindest fraglich, ob es beispielsweise einer Polizeibeamtin zuzumuten ist, einen nach seinem Habitus erkennbaren Mann, welcher sich jedoch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt, zu durchsuchen».
Der LSVD hatte zuletzt ebenfalls Kritik geübt (MANNSCHAFT berichtete). So fordere nur der Rechtsausschuss des Bundesrats eine Art neue Glaubhaftmachung der trans, inter oder nichtbinären Identität, bevor eine Personenstandsänderung vorgenommen werden kann. Diese Empfehlung führe das Ziel einer geschlechtlichen Selbstbestimmung und den Namen «Selbstbestimmungsgesetz» vollkommen ad absurdum, hiess es. Dies würde die erneute Einführung unwürdiger Begutachtungsverfahren bedeuten.
Eine Zustimmung des Bundesrats zu dem Entwurf ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll planmässig am 1. November 2024 in Kraft treten (MANNSCHAFT berichtete).
Das könnte dich auch interessieren
Gesundheit
Bald zu wenig HIV-Praxen: Studie warnt vor «erheblichen Engpässen»
In Deutschland könnte ein Engpass für HIV-Spezialisten drohen
Von Newsdesk Staff
Mentale Gesundheit
Deutschland
News
HIV, Aids & STI
Kolumne
Gendern für Fortgeschrittene: Auf der Suche nach eleganten Lösungen
Unser Kolumnist sitzt am Computer und ist dabei, einen Architekturtext über eine neu gebaute und soeben eröffnete Schule zu verfassen ...
Von Mirko Beetschen
Alter Ego
Gendern
Justiz
«Heimtückischer» Mordversuch in Thüringen: Brutale Attacke bei Sexdate
Zwei Männer verabreden sich über eine Internetplattform zum Sex, doch die Situation eskaliert: Wegen versuchten Mordes steht ein 25-Jähriger nun vor dem Landgericht Gera.
Von Newsdesk/©DPA
Queerfeindlichkeit
Schwul
News
Brandenburg
Schwerer Raub beim Date: Erste Tatverdächtige ermittelt
Verabredet über eine schwule Dating-App: Nachdem ein 71-Jähriger von mehreren Personen gemeinschaftlich geschlagen, getreten und beraubt worden sei, konnte die Polizei erste Tatverdächtige ermitteln.
Von Newsdesk Staff
Deutschland
Queerfeindlichkeit
Schwul
News
Dating