Queere Geflüchtete – beim BAMF nicht willkommen
Immer wieder werden homosexuelle Asylbewerber*innen in Deutschland abgelehnt und gezwungen, den Rechtsweg zu gehen
Es ist beschämend, wie das BAMF queere Geflüchtete behandelt und immer wieder versucht, sie bloss schnell wieder loszuwerden wie lästige Schmeissfliegen, schreibt Kriss Rudolph in seinem Samstagskommentar*. Es braucht endlich mehr und bessere LGBTIQ-Sensibilisierungsmassnahmen für alle Mitarbeiter*innen der Behörde, die anhörend und dolmetschend tätig sind.
Markus Söder möchte das Bundeskabinett verjüngen, um besser für die Bundestagswahl im kommenden Jahr aufgestellt zu sein. Abgesehen davon, dass diese Forderung an sich schon populistischer Quatsch ist, muss man sich nur ansehen, dass die grössten Stümper unter den Kabinettsküken zu finden sind (Scheuer, *1974, und Klöckner, *1972) Noch jünger ist Jens Spahn, *1980, der dagegen fleissig seine Vorhaben abarbeitet, auch wenn er mit seinem Organspende-Gesetz vergangene Woche eine Niederlage einstecken musste.
LGBTIQ-Schulungen für Österreichs Asyl-Amt geplant
Schon klar, Söders Vorhaben richtet sich vor allem gegen den Regierungssenior, Horst Seehofer – und wenn man sich ansieht, was in seinem Geschäftsbereich, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeht, kann man einen Wechsel nur begrüssen. Sofern es danach besser wird, versteht sich.
«In der zweiten Halbzeit verstärkt man sich mit neuen und frischen Kräften.» Ein Satz, der im Fussball sicher seine Berechtigung hat, der aber – bezieht man ihn auf die Arbeit eines Kabinetts – an Dämlichkeit kaum zu übertreffen ist. Ein neuer Minister oder eine neue Ministerin braucht schliesslich eine Weile, bis er oder sie sich in das neue Thema eingearbeitet hat.
Neue und frische Kräfte für das BAMF – da wäre ich sofort dabei. Zwei aktuelle Beispiele dafür, dass in der Behörde Homosexuelle aus Verfolgerstaaten in ihrer Not nicht ernst genommen werden. BAMF-Mitarbeiter*innen wollen einen schwulen Nigerianer in seine Heimat zurückschicken, wo er vor Strafverfolgung, möglicherweise auch vor Gewalt nicht sicher ist (MANNSCHAFT berichtete).
Einen jungen homosexuellen Mann aus Ghana, der bereits konkrete Gewalterfahrung machen musste – eine Jugendgang wollte ihm seine Homosexualität «austreiben». – soll nach BAMF-Willen nach Afrika zurückkehren (MANNSCHAFT berichtete).
In beiden Fällen wurden Petitionen gestartet, um die Abschiebung zu verhindern. In beiden Fällen sind Sachbearbeiter*innen am Zug, die möglicherweise überlastet sind; ganz sicher aber sind sie von der Behörde nicht ausreichend – oder möglicherweise teils gar nicht? – auf LGBTIQ-Belange vorbereitet oder dafür sensibilisiert worden.
Brutaler Angriff der Polizei auf LGBTIQ-Flüchtlinge in Kenia
Offiziell heisst es, die Anhörer*innen im Asylverfahren werden auf LGBTIQ-Bewerber*innen vorbereitet, doch gilt dies nicht für die Übersetzer*innen. Volker Beck stellte 2017 mit weiteren Grünen-Abgeordneten eine kleine Anfrage an das Seehofer-Ministerium. Eine der Fragen lautete: «Welche Schulungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 diesbezüglich für Dolmetscherinnen und Dolmetscher angeboten?» Antwort: Es wurden keine Schulungen für Dolmetscher*innen speziell für Fälle von geschlechtsspezifischer Verfolgung angeboten. Und das solle auch so bleiben.
Homosexualität nur «Experimentierphase» Derweil schwingen sich BAMF-Mitarbeiter*innen weiter auf, zu beurteilen, bei der Sexualität von Antragsteller*innen handele es sich «um ein Ausprobieren, eine Experimentierphase, das Erforschen der eigenen Möglichkeiten und Wünsche, nicht um eine gefestigte Präferenz. Derzeit ist und damals war beim Antragsteller alles disponibel». Mit dieser Begründung wurde einem schwulen Ägypter 2019 in Bremen Asyl verweigert. (MANNSCHAFT berichtete).
Wenn dann noch BAMF-Entscheidungen von Gerichten bestätigt werden, wie im Fall eines ablehnten schwulen Mannes aus Pakistan geschehen ist, kann man nur mit den Kopf schütteln. Da hilft nur noch der Gang nach Karlsruhe. In einem Fall hatte das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden dass Homosexuellen in der Islamischen Republik Pakistan keine Verfolgung drohe. Das muss man zumindest als dumm und ignorant, wenn nicht gar als böswillig bezeichnen. Das Bundesverfassungsgerichts stellte schliesslich fest, dass «[…] unstreitig […] staatliche und nichtstaatliche Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen in Pakistan» vorkomme. Der Mann darf also bleiben. (MANNSCHAFT berichtete)
Der Ausgang in diesem Fall beruhigt mich, einerseits. Aber andererseits: Wie oft gehen abgelehnte Asylbewerber*innen diesen Weg? Wie viele Nigerianer, Ghanaer oder Menschen aus anderen Homohasser-Staaten wenden sich an – wie im Fall des Pakistaner – an Fachstellen, die Unterstützung anbieten? Wir wissen es nicht. Die Zahl der Asylanträge, die wegen der sexuellen oder geschlechtlichen Identität gestellt werden, wird nicht erhoben – und auch nicht, wie viele erfolgreich waren und wie viele eben nicht.
Das bringt die erste MANNSCHAFT des Jahres 2020
Es ist beschämend, wie man beim BAMF verfolgte Homosexuelle behandelt und versucht, sie bloß schnell wieder loszuwerden wie lästige Schmeissfliegen. Das Magazin Bento hat sich vor gut einem Jahr von queeren Geflüchteten erzählen lassen, was sie bei den BAMF-Interviews durchstehen müssen. Ein Mann aus Venezuela berichtet von einem neun Stunden dauernden Alptraum. Mit der Übersetzerin habe es Verständigungsprobleme gegeben, zudem sei der Beamte verärgert und abweisend gewesen: «Irgendwann schlug er mit den Fäusten auf den Tisch und machte mich dafür verantwortlich, dass er nicht rechtzeitig zu seiner Tochter kommt. Ich wäre am liebsten rausgelaufen und hätte geheult.»
Die Situation wird wohl absehbar nicht besser – im Gegenteil. Wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen e V. im November warnte, droht der unabhängigen Asylverfahrensberatung möglicherweise das Aus. Offenkundig beabsichtige das BAMF, die unabhängigen Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden und NGOs aus der Beratung für Asylsuchende zu drängen und durch eigene Beamte zu ersetzen. Das ist eindeutig der falsche Weg.
In Österreich geht man ihn schon – im Koalitionsvertrag von ÖVP und Grünen wurde vereinbart, dass Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge von einer staatlichen Agentur betrieben werden sollen (MANNSCHAFT berichtete). Die unabhängige Rechtsberatung abzuschaffen, ist ein massiver Rückschritt, gerade für queere Flüchtlinge. Das geht übrigens noch auf Pläne des früheren FPÖ-Innenministers Kickl zurück. Soweit darf es in Deutschland nicht kommen.
*Jeden Samstag veröffentlichen wir auf MANNSCHAFT.com einen Kommentar zu einem aktuellen Thema, das die LGBTIQ-Community bewegt. Die Meinung der Autor*innen spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wider.
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