Antisemitismus und Homophobie: Al-Kuds-Demonstration verbieten?

Die Demo palästinensischer Gruppen soll am 30. April in Berlin stattfinden

Teilnehmende der Al-Kuds-Demonstration in Berlin, 2019 (Foto: Annette Riedl/dpa)
Teilnehmende der Al-Kuds-Demonstration in Berlin, 2019 (Foto: Annette Riedl/dpa)

Wegen der Corona-Pandemie gab es zwei Jahre Ruhe in Berlin. Aber nun könnten wieder Israel-Hasser über den Ku’damm ziehen. Ein neues Gesetz bietet allerdings mehr Spielraum für ein Verbot.

Die israelfeindliche Al-Kuds-Demonstration von palästinensischen Gruppen am 30. April in Berlin könnte in diesem Jahr verboten werden. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Al-Kuds-Versammlung sei «aufs Schärfste» zu verurteilen.

«Ich möchte nicht, dass solche antisemitischen Veranstaltungen in Berlin stattfinden. Es müssen alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um so etwas in unserer Stadt unmöglich zu machen.» Sprangers Sprecherin ergänzte, die Polizei prüfe intensiv mögliche Massnahmen und werde dann über ein Verbot entscheiden.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Ist der öffentliche Frieden gestört? Die Berliner FDP forderte Senat und Polizei dringend zum Handeln auf. Das seit einem Jahr geltende neue Demonstrationsgesetz biete die Möglichkeit eines Verbots und müsse angewendet werden, sagte der Innenpolitiker Holger Krestel. Bei der Demonstration würden offen Antisemitismus und Homophobie propagiert sowie die Zerstörung Israels verlangt.

Laut Gesetz kann eine Demonstration verboten werden, wenn sie den öffentlichen Frieden stört, indem gegen eine nationale, religiöse oder ethnische Gruppe zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt aufgefordert wird. (MANNSCHAFT berichtete über die teils kontroverse Haltung der queeren Community zum Thema Iran und anderen arabischen Ländern, in denen Homosexualität strafrechtlich verfolgt wird.)

Krestel erklärte, genau das sei der «Sinn des Al-Kuds-Tags». Die Versammlungsbehörde der Polizei müsse daher ein Verbot aussprechen und das unter Umständen auch von Gerichten überprüfen lassen. Für die Massnahme spreche auch das Verbot der libanesischen Hisbollah-Organisation im Jahr 2020, weil diese eine der treibenden Kräfte bei der jährlichen Demonstration in Berlin sei.

Zahlreiche Menschen nehmen 2017 an der anti-israelischen Demonstration in Berlin teil, einige trugen eine übergrosse Flagge Palästinas (Foto: Jörg Carstensen/dpa)
Zahlreiche Menschen nehmen 2017 an der anti-israelischen Demonstration in Berlin teil, einige trugen eine übergrosse Flagge Palästinas (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

2020 und 2021 war die Demonstration wegen der Corona-Pandemie ausgefallen. In den Jahren zuvor waren bis zu 1200 Al-Kuds-Demonstranten über den Berliner Kurfürstendamm gezogen. Sprechchöre mit antisemitischen Parolen waren zu hören, Plakate zeigten Landkarten des Nahen Ostens ohne den Staat Israel.

Am Al-Kuds-Tag, der am Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan liegt, ruft der Iran jedes Jahr zur Eroberung Jerusalems auf. (MANNSCHAFT berichtete über Todesurteile im Iran auf Grund von Homosexualität.)

Hintergrund ist die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel während des Sechstagekrieges 1967. Al-Kuds ist der arabische Name für Jerusalem.

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