21 Jahre nach Aufhebung von §209 – Entschädigung gefordert
Tausenden Homosexuellen war Unrecht widerfahren
Seit 21 Jahren kann Homosexualität nicht mehr strafrechtrechtlich verfolgt werden. SPÖ mahnt Entschädigungszahlungen an.
Vor 21 Jahren trat nach seiner Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof der letzte österreichische Tatbestand ausser Kraft, mit dem Homosexualität strafrechtrechtlich verfolgt wurde. Die Aufhebung von § 209, mit dem ein unterschiedliches Schutzalter für sexuelle Kontakte unter Männern festgeschrieben wurde, markierte am 14. August 2002 den Abschluss der Verfolgung Homosexueller durch den österreichischen Staat. Die Aufarbeitung des Unrechts, dass tausenden Frauen und Männern während der Zweiten Republik widerfahren ist, lasse aber bis heute auf sich warten, so SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner in einer Pressemitteilung.
«Es ist höchste Zeit, dass Österreich den homosexuellen Unrechtsopfern endlich die Entschädigung zukommen lässt, die sie verdient haben. Unsere Republik muss nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten Verantwortung für das erlittene Leid übernehmen», fordert Lindner.
«Länder wie Deutschland haben schon lange Entschädigungszahlungen für die Opfer homophober Strafverfolgung eingerichtet. Die Aufhebung des letzten Homosexuellen-Paragraphen ist bis 2002 an der ÖVP gescheitert – bis heute blockiert sie echte Wiedergutmachung. Das ist inakzeptabel!»
Eine parlamentarische Anfrage von Lindner habe vor wenigen Monaten gezeigt, dass der BMJ-Plan für Entschädigungszahlungen im vergangenen Jahr durch das ÖVP-geführte Finanzministerium blockiert wurde. Mit einer neuen Anfrage will der SPÖ-Abgeordnete nun von Ministerin Zadic wissen, ob im Jahr 2024 mit einem Ende der ÖVP-Blockade gerechnet werden könne.
Klar sei für Lindner dabei, dass die Zeit dränge: «Die Verfolgung homosexueller Männer und Frauen nach 1945 hat zu tausenden Verurteilungen geführt und unzählige Karrieren zerstört. Entschädigungen, die heute eingerichtet werden, würden ohnehin nur mehr jenen Bruchteil der Verurteilten erreichen, die überhaupt noch am Leben sind. Mit jedem Jahr, das ohne eine echte Wiedergutmachung vergeht, werden wir weniger und weniger Menschen überhaupt erreichen.»
Lindner fordert deshalb eine Entschädigung der Opfer homophober Strafgesetze nach deutschem Vorbild auf Basis einer Einzelfallprüfung – entschädigt werden sollen demnach all jene Verurteilten, die nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und für Taten, die nach heutigem Recht nicht strafbar wären, verurteilt wurden.
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