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Ständerat stimmt dem Diskriminierungsschutz zu – mit Abstrichen

Die Rassismus-Strafnorm soll um die sexuelle Orientierung erweitert werden, nicht aber um die Geschlechtsidentität

Hass und Hetze
(Bild: iStockphoto)

Geht es nach der kleinen Kammer sollen Hassrede und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden können. Bei trans und interesexuellen Menschen sieht der Ständerat jedoch keinen Handlungsbedarf.

Am 28. November stimmte der Ständerat mit 32 zu 10 Stimmen der parlamentarischen Initiative «Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» zu. Anders als vom Nationalrat vorgesehen sollen allerdings nur Homo- und Bisexuelle vor Hassrede und Diskriminierung geschützt werden, trans und intersexuelle Menschen werden ausgeklammert. Dieser Entscheid fiel mit 23 zu 18 Stimmen. Nun geht das Geschäft zurück in den Nationalrat.

LGBTI-Feindlichkeit darf keinen Platz haben in der Schweiz.

In einer gemeinsamen Medienmitteilung fordern Schweizer LGBTIQ-Dachverbände Vollständigkeit. Das aktuelle Votum des Ständerats würde eine Diskriminierung innerhalb des Anti-Diskriminierungsartikels verankern. «Der Entscheid des Ständerates schliesst intergeschlechtliche und trans Personen und damit ganz besonders marginalisierte Gruppen explizit aus. Das ist empörend», sagt Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung vom Transgender Network Switzerland (TGNS). «Wir sind erfreut darüber, dass Schwule, Lesben und Bisexuelle endlich einen besseren Schutz erhalten – aber der Artikel 261bis ist nicht vollständig, wenn ein angemessener Schutz vor inter- und transfeindlichen Hassreden und Diskriminierung nicht möglich ist.» Recher ergänzt: «Wir ermuntern den Nationalrat, bei seiner Position zu bleiben, und fordern den Ständerat auf, sich dieser anzuschliessen. Denn LGBTI-Feindlichkeit darf keinen Platz haben in der Schweiz.»

Schon der Bundesrat sprach sich gegen Aufnahme der Geschlechtsidentität aus
Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm ist schon lange umstritten. Geschlechtsidentität sei ein verschwommener Begriff und hänge vom subjektiven Befinden einer einzelnen Person ab, hatte FDP-Politiker Philippe Bauer vor zwei Monaten im Nationalrat gesagt. Eine Aufnahme in die Anti-Rassismusstrafnorm würde das Strafrecht unvorhersehbar machen.


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Auch der Bundesrat unterstützte lediglich die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes um die sexuelle Orientierung. Im Schweizerischen Recht sei der Begriff Geschlechtsidentität bisher unbekannt und relativ unbestimmt, hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga im September im Nationalrat gesagt. Geschlechtsidentität entspreche einem individuellen und zutiefst intimen Gefühl.

 


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