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Die Ehe für alle setzt keine Verfassungsänderung voraus

In der Wintersession stimmt der Ständerat über die Vorlage ab

ehe für alle
Bild: Marcelo Chagas/Unsplash

Die Rechtskommission des Ständerats schliesst sich knapp dem Nationalrat an. Für die Öffnung der Ehe ist keine Verfassungsänderung erforderlich.

Die Ehe für alle nimmt eine weitere Hürde. Mit 7 zu 6 Stimmen kommt die Rechtsskommission des Ständerats zum Schluss, dass für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare keine Verfassungsänderung erforderlich ist. Damit folgt sie dem Nationalrat und ihrer Schwesterkommission. Die Ehe für alle wird voraussichtlich in der Wintersession vom Ständerat behandelt.

Die Eheöffnung soll also auf Gesetzesstufe erfolgen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 11. Juni 2020 mit 132 zu 52 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen (MANNSCHAFT berichtete). Mit 124 zu 72 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortete er auch für die Öffnung der Samenspende für lesbische Ehepaare.

Im Vorfeld der Beratungen der ständerätlichen Rechtsommission hatte ein Gutachten aus dem rechtskonservativen Lager für Verunsicherung in der Community gesorgt (MANNSCHAFT berichtete). Dieses setzte für eine Eheöffnung eine Verfassungsänderung und somit eine Volksabstimmung voraus, die das Ständemehr erfordert hätte.


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Wie Parlamentsdienste in einer Medienmitteilung schreiben, sei die Mehrheit der Rechtskommission dem Gutachten der Bundesamts für Justiz gefolgt. Dieses kommt zum Schluss, dass die verfassungsmässige Ehefreiheit es dem Gesetzgeber aber nicht verbietet, die im Zivilgesetzbuch verankerten Merkmale der Ehe dahingehend zu ändern, dass die Ehe auch Personen gleichen Geschlechts offensteht.

Gegenüber der Version des Nationalrats sprach sich der Ständerat jedoch für eine präzisere und differenziertere Regelung des Zugangs zur Samenspende für lesbische Ehepaare und dessen Auswirkungen auf das Kindesverhältnis ausgesprochen. Die neue Formulierung umfasst den Parlamentsdiensten zufolge auch die nötigen Anpassungen im Fortpflanzungsmedizingesetz und möchte dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung besser Rechnung tragen, indem die Vermutung der Mutterschaft der Ehefrau nur bei der Samenspende und nicht generell eingeführt wird. Zudem soll die Anfechtungsklage bei der Samenspende ausgeschlossen werden.

«Die heutige Abstimmung ist ein weiterer wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur Gleichstellung. Sie zeigt, dass die Chancen gutstehen, dass auch die Ständerät*innen dem gesellschaftlichen Wandel und dem Bedürfnis nach Gleichstellung, Schutz und Akzeptanz der LGBT-Bevölkerung Rechnung tragen», analysiert Salome Zimmermann, die Präsidentin des Komitees «Ehe für alle». Wie das Komitee in einer Medienmitteilung schreibt, werde man sich in den kommenden Tagen mit  den von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen befassen.

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Eine neue repräsentative Umfrage zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung die tatsächliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren durch die Ehe für alle sehr klar befürwortet (MANNSCHAFT berichtete). So sprechen sich 82% der Befragten grundsätzlich für die Öffnung der Ehe aus, 72% wollen gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption ermöglichen und 70% sprechen sich auch für den Zugang zur Samenspende für Frauenpaare aus. Die Zustimmung bleibt über alle Parteigrenzen hinweg sehr hoch. Auch eine grosse Mehrheit der Parteien und die Familienorganisationen unterstützen die Öffnung der Ehe.

 

 


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