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LSVD: Thüringen muss Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten ablehnen

Äusserungen von Ministerpräsident Bodo Ramelow hatten zuvor Irritationen ausgelöst

Foto: Pixabay

Thüringen muss die Erweiterung der sogenannten «sicheren Herkunftsstaaten» ablehnen, meint der LSVD. Grund: Dort würden Menschenrechte verletzt und Homosexuelle verfolgt.

Medienberichten zufolge sei der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow grundsätzlich bereit, über die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten um Tunesien, Marokko und Algerien zu verhandeln. Die Erfurter Staatskanzlei widersprach dem allerdings am Mittwoch.

Menschen werden eingesperrt und gefoltert
Kritik an einer möglichen Verhandlungsbereitschaft kommt vom LSVD: In den nordafrikanischen Staaten Tunesien, Marokko und Algerien werden Menschenrechte verletzt, Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt und einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und gefoltert, erklärt Jenny Luca Renner aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Thüringen.

«Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Noch vor wenigen Tagen hatte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch von Misshandlungen und Verhaftungen von Homosexuellen in Tunesien berichtet. Auch in Algerien und Marokko werden Lesben und Schwule kriminalisiert. Dass die Thüringer Landesregierung davor die Augen verschließen möchte, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich für die Menschenrechte von LGBTIQ in diesen Staaten einsetzen», erklärt Renner.


Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Staaten nur zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden, wenn dort landesweit für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht

LGBTIQ-Geflüchtete aus «sicheren Herkunftsstaaten» könnten sich zwar auf ihre Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität berufen. Aber die vorgesehenen Schnellverfahren ohne Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz bedeuteten, dass gerade sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen würden. Nach dem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1996 (BVerfGE 94,115) dürften Staaten nur zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden, wenn dort landesweit für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht. Das sei in Algerien, Tunesien und Marokko nicht der Fall.

Bundestagsdebatte über Maghreb-Staaten: «sicher» für LGBTIQ?

«Im Koalitionsvertrag von Linken, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen hat sich die Thüringer Landesregierung zu einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik verpflichtet. Dieses Versprechen würde die Landesregierung mit Füßen treten, wenn der Erweiterung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zugestimmt wird», so Renner vom LSVD Thüringen weiter.

Thüringen will Zustimmung verweigern
Die Bild-Zeitung hatte Ramelow zuvor unter anderem mit der Aussage zitiert, er sei im Bundesrat «grundsätzlich bereit, über die Aufnahme» von Tunesien, Algerien und Marokko (Maghreb-Staaten) in die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer zu verhandeln. Am Mittwoch erklärte dazu Günter Kolodziej, Sprecher der Erfurter Staatskanzlei, gegenüber dem neuen deutschland: «Ein Antrag auf Aufnahme der Maghreb Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsländer liegt im Bundesrat nicht vor. Dessen ungeachtet hat die Landesregierung Thüringens in der Vergangenheit entsprechenden Anträgen stets die Zustimmung verweigert und wird das auch in Zukunft nicht anders handhaben.»



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