Zürich will «Konversionstherapien» verbieten
Ein entsprechender Antrag wurde am Montag eingereicht
Sogenannte «Konversionstherapien» sollen in Zürich künftig verboten werden. Einen entsprechenden Antrag legte der Kantonsrat nach Mehrheitsbeschluss dem Regierungsrat am Montag vor.
Mit 90 zu 74 Stimmen bei fünf Enthaltungen sprach sich der Zürcher Kantonsrat am Montag mit einer knappen Mehrheit für ein Verbot sogenannter «Konversionstherapien» aus. Eingereicht hatte den Vorstoss Florian Heer von den Grünen; SVP, FDP und EDU stellten sich dagegen.
«Ich habe mit vielen Betroffenen gesprochen und gesehen, welches Leid dadurch ausgelöst wird», sagte Heer gegenüber dem Nachrichtenportal 20 Minuten. «Dass es so knapp geworden ist, ist bedenklich.»
Die Regierung hat nun zwei Jahre Zeit, um auf die Motion zu reagieren. In der offiziellen Stellungnahme des Regierungsrates wird derweil darauf hingewiesen, dass der Bund das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht regle und eine Ausnahmeregelung auf Kantonsebene damit nicht vereinbar wäre. Allerdings gibt es auch auf Bundesebene Bestrebungen, «Konversionsmassnahmen» zu verbieten.
Erst im August hatte sich die Schweizer Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) klar gegen «Konversionsmassnahmen» ausgesprochen und die Möglichkeiten geprüft, wie ein Verbot auf Bundesebene umgesetzt werden könnte (MANNSCHAFT berichtete).
Konversionsmassnahmen entledigen sich jedweder wissenschaftlicher Basis und werden von Verbänden und Medizinern abgelehnt (MANNSCHAFT berichtete). Schätzungen zufolge haben 2 Prozent der LGBTIQ-Personen in der EU solche Praktiken jedoch erlebt. Die tatsächlichen Zahlen könnten aufgrund der Dunkelziffern noch viel höher liegen.
Schon seit Jahren fordern Menschenrechtsexpert*innen das Verbot der vermeintlichen Therapien. So stellte UNO-Experte Victor Madrigal-Borloz Vergleiche mit Foltermethoden an, die schwere Schmerzen und Leiden zufügen und zu lang anhaltenden psychischen und physischen Schäden führen können (MANNSCHAFT berichtete).
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