Neonazi Liebich soll Haftstrafe in Chemnitzer Frauen-JVA antreten

Liebich kommt vor dem Saal des Landgerichts Halle/Saale mit Zahnbürste und Zahnpasta an. In der Berufungsverhandlung wird heute mit einem Urteil gerechnet. Liebich war im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Unter anderem ging es um den Vorwurf der Volksverhetzung und der üblen Nachrede
Marla-Svenja Liebich (Bild: Hendrik Schmidt/dpa)

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nun soll sie die Haft in der Chemnitzer Frauen-JVA antreten.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich soll ihre Haft im Chemnitzer Frauengefängnis antreten. Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Sven Liebich - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.

Seit Anfang des Jahres gilt Liebich offiziell als Frau und trägt den Namen Marla-Svenja. Liebich nutzte das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (MANNSCHAFT berichtete). Äusserlich hat sich jedoch wenig verändert: Liebich tritt auf wie gewohnt, mit Bart. Gegenüber Medien wollte sich Liebich bisher nicht äussern. Sie hat in der Vergangenheit u.a. CSD-Demos gestört und Teilnehmende als «Parasiten der Gesellschaft» beschimpft.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Halle Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz geladen. Ausschlaggebend dafür sei Liebichs Wohnort, der in Sachsen liege, erklärte ein Sprecher. Für die Entscheidung ob Männer- oder Frauengefängnis sei zunächst das eingetragene Geschlecht massgeblich. Das weitere Vorgehen obliege der JVA.

Ein genaues Datum für den Haftantritt wurde nicht genannt. In der Regel müssten sich die Betroffenen binnen zwei Wochen vorstellen, hiess es.

Das Selbstbestimmungsgesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an trans, inter und nicht-binäre Menschen. Kritik am Gesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD (MANNSCHAFT berichtete).

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