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Von wegen Homosexuelle zählen – AfD verliert vor Gericht

Den Erfolg hat SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx jetzt erwirkt, da das Oberlandesgericht in Köln eine einstweilige Verfügung der AfD-Fraktion zurückwies

Menschen an der Zurich Pride (Bild: pixxpower.ch).

Man darf der Thüringer AfD im Rahmen der vom Grundgesetz gewährleisteten Freiheit des politischen Meinungskampfes «faschistische Grundhaltungen» vorwerfen, das folgert SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx aus dem Urteil des Oberlandesgerichts in Köln. Die Richter hatten am Montag eine einstweilige Verfügung der AfD-Fraktion zurückgewiesen.

Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat einen schon länger schwelenden Rechtsstreit mit der SPD-Fraktion vor dem Oberlandesgericht Köln verloren. Grund für die juristische Auseinandersetzung war die Erwähnung einer Landtagsanfrage der AfD in einer SPD-Mitteilung: Es ging um die Forderung nach Angaben zu der Anzahl der in Thüringen lebenden Homo-, Bi- und Transsexuellen. Anders als die Vorinstanz lehnte das Oberlandesgericht Köln am Montag den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die SPD-Fraktion ab. Hier ist das Urteil nachzulesen.

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Die Äusserung der SPD-Frau Dorothea Marx, die von einer AfD-Forderung nach Zählung der Homo-, Bi- und Transsexuellen gesprochen hatte, sei 2018 in der Debatte um eine mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefallen, heisst es in der Urteilsbegründung. Der Hinweis auf die AfD-Anfrage, in der keine Zählung, sondern nur eine Zahlenangabe gefordert worden sei, müsste von der AfD-Fraktion bei Gesamtabwägung des Streitfalls hingenommen werden, entschieden die Richter.

Rechtsanwältin Renate Schmid, die das Verfahren geführt hat, erklärte: «Die durchaus kritikwürdige Kleine Anfrage der AfD war damals allerdings von vielen Medien und politischen Gegnern als mehr oder weniger verkappter Wunsch nach einer solchen Zählung interpretiert worden. Auch die Landesregierung zeigte in ihrer Antwort deutlich, dass man die Intention der Anfrage missbilligte: Nein, und das ist auch gut so. Die Zeiten des Erfassens solcher Angaben sind vorbei… (Landtagsdrucksache 6/1191).»


Keine Schmähkritik durch SPD
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es in der SPD-Mitteilung nicht dezidiert um die AfD-Anfrage zur Zahl der Homo-, Bi- und Transsexuellen, sondern um «die Auseinandersetzung mit den tagesaktuellen Prüfvorgängen in den Verfassungsschutzbehörden» gegangen sei. Der Hinweis auf die AfD-Anfrage habe als ein Argument gedient, warum die SPD-Fraktion das Agieren der AfD-Fraktion für auffällig hielt. Es liege – entgegen der AfD-Meinung – auch ersichtlich keine Schmähkritik vor, heisst es im Urteil.

Weiter urteilten die Richter: «Es ist umso mehr ein Aspekt der Bewertung, des Meinens und des Dafürhaltens, ob man die (unstreitige) Frage nach Zahlenmaterial (ausgerechnet) über Homo-, Bi- und Transsexuelle (deren Förderung jedenfalls nicht dezidierter Gegenstand des Parteiprogramms der Partei der Verfügungsklägerin ist) als einen politischen Skandal verstehen und aufbauschen mag, gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus.»

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Hey, begrüsste die Entscheidung. «Das ist ein wichtiger Erfolg gegen den Versuch der AfD, sich stets als armes, unschuldiges Opfer zu inszenieren, während sie ständig andere diffamiert.»


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Schon im Herbst 2015 hatte eine AfD-Anfrage zur sexuellen Orientierung der Thüringer für Empörung gesorgt. Damals wollte die Abgeordnete Corinna Herold von der Landesregierung wissen, wie viele LGBTIQ dort lebten. Die Fraktionschefin der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, warf der Partei vor, sie wolle Sittenpolizei spielen. «Die Zeiten, in denen sich Homosexuelle registrieren lassen mussten, sind zum Glück vorbei», erklärte der CDU-Abgeordnete Henry Worm angesichts der Verfolgung von Schwulen und Lesben in Nazi-Deutschland.


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