Synode Bern-Jura-Solothurn will kirchliche Trauung für alle
Die Öffnung wurde mit 109 zu 20 Stimmen bei 14 Enthaltungen genehmigt
Das Parlament der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn befürwortet die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Pfarrpersonen sollen aber nicht zur Durchführung von solchen Trauungen gezwungen werden.
Das Parlament der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat sich in der Sommersynode in Bern mit der kirchlichen Trauung für alle auseinandergesetzt. Mit 109 zu 20 Stimmen bei 14 Enthaltungen sprach sich die Synode deutlich dafür aus, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Paare in den Gotteshäusern getraut werden können. Das schrieben die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn in einem Communiqué am gestrigen Mittwoch.
Meinungsfindung an Gesprächssynode Bereits im November 2019 hatten die Abgeordneten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK die Ehe für alle befürwortet (MANNSCHAFT berichtete). Die Versammlung empfahl zugleich, die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Paare zu erlauben. Seither liegt der Ball im Feld der einzelnen Kantonalkirchen.
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hatten sich daraufhin im vergangenen Oktober – gleich nach der Volksabstimmung zur Ehe für alle – an einer Gesprächssynode zur vertiefenden «Auseinandersetzung und Meinungsfindung» getroffen. Auf dem Programm standen drei Referate, eine Podiumsdiskussion mit Befürworter*innen und Gegner*innen der Trauung für alle, Gruppengespräche und ein abschliessendes Plenum (MANNSCHAFT berichtete).
Kein Zwang für Pfarrpersonen Wie schon damals gab es auch jetzt an der Sommersynode vereinzelt Befürchtungen, dass Pfarrpersonen, die aus «innerer Überzeugung» keine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare durchführen wollen, in rechtliche Schwierigkeiten geraten könnten.
Der Synodalrat versicherte jedoch, dass keine Pfarrperson gegen ihre Überzeugung zu einer solchen Trauung gezwungen werden könne. Bei allfälligen rechtlichen Schwierigkeiten werde der Synodalrat vollumfänglich hinter diesen Pfarrpersonen stehen. Zugleich sagte der Synodalrat, die Kirche sei aufgerufen, alle Menschen bedingungslos anzunehmen, was auch der Kern der biblischen Botschaft sei.
Die Annahme der kirchlichen Trauung für alle in erster Lesung bedeutet auch eine Änderung der Kirchenordnung. Diese muss noch in einer zweiten Lesung behandelt werden. Der ganze Prozess bis zum Inkrafttreten dürfte sich noch bis 2023 hinziehen.
Andere Kantone sind weiter In vielen Kantonen dürfen gleichgeschlechtliche Paare schon unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes kirchlich heiraten. Dazu gehören unter anderem die Kantone Zürich, Luzern, Baselland und St. Gallen. Hier sind keine Änderungen der Kirchenordnung notwendig.
Segnungsfeiern für homosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft sind indes in fast allen Landeskirchen heute Realität.
Vor der Abstimmung zur Ehe für alle im vergangenen Jahr sprachen sich übrigens gemäss ref.ch rund die Hälfte der Kantonalkirchen explizit für ein Ja aus. Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn gehörten nicht dazu.
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