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Selbstbestimmungs­gesetz kommt vielleicht erst nach dem Sommer

Justizminister Buschmann in der «Zeit»: Es ist «technisch anspruchsvoll»

Selbstbestimmungsgesetz
Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesfamilienministerin, und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Das Selbstbestimmungsgesetz kommt. Nur wann? Bundesjustizminister Marco Buschmann will auf Sorgen eingehen, die geschützte Frauenräume betreffen.

Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht das Konzept für ein Selbstbestimmungsgesetz vor, das Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im letzten Sommer vorstellten. Es soll das Transsexuellengesetz ersetzen, das von vielen Menschen inzwischen als unzeitgemäss und diskriminierend empfunden wird (MANNSCHAFT berichtete).

Doch das Selbstbestimmungsgesetz lässt auf sich warten. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf längst verabschiedet sein. Laut der Bundesfamilienministerin wird das nun erst bis zum Sommer passieren (MANNSCHAFT berichtete). Buschmann glaubt, es könnte sogar noch länger dauern.

Die Betreiberin einer Frauensauna soll sagen können: Ich will hier dem Schutz der Intimsphäre meiner Kundinnen Rechnung tragen

Buschmann sagte dazu der Zeit, man nehme Sorgen wahr, die sich auf die Rechtsfolgen der Geschlechtsanpassung beziehen. Dabei gehte es in erster Linie um das Verhältnis zwischen Bürger*in und Staat – um die Änderung eines Eintrags in einem staatlichen Register. Die Anrede in behördlichen Schreiben müsse die geschlechtliche Identität, mit der sich ein Mensch identifiziere, respektieren und akzeptieren.


«Aber die Betreiberin einer Frauensauna soll auch künftig sagen können: Ich will hier dem Schutz der Intimsphäre meiner Kundinnen Rechnung tragen und knüpfe daher an die äussere Erscheinung eines Menschen an.» Es dürfe nicht sein, dass die Betreiber*innen dann beispielsweise dem Risiko einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgesetzt seien. Das müsse man «sauber regeln», und das sei «technisch anspruchsvoll».

Die Familienministerin hatte zuletzt davon gesprochen, dass das Gesetz im Sommer stehen werde. Buschmann hält es für möglich, dass es länger dauert. «Meine Motivation ist, dass wir zügig vorankommen. Ich halte das für einen Baustein einer liberalen Gesellschaftspolitik, deshalb muss es vor allem gut gemacht sein.»

Kritik an Buschmanns Äusserungen kommt von Die Linke.queer: Die mögliche weitere Verzögerung sei «ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die auf die Ankündigung der Bundesregierung zu einer zeitnahen Regelung des Personenstandsrechts vertraut haben». Für einige Menschen habe das Selbstbestimmungsgesetz einen entscheidenden Anteil an der Planung ihrer weiteren Lebensgestaltung, so die Bundessprecher*innen Luca Renner und Frank Laubenburg in einer Pressemitteilung.


Schlimmer noch sei aber die Ankündigung des Ministers, «dass das Selbstbestimmungsgesetz die Diskriminierung von trans Personen ausdrücklich ermöglichen soll», indem, so Buschmann, die «äussere Erscheinung eines Menschen» beispielsweise Hausverbote in privaten Einrichtungen ermöglichen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) «aushebeln» solle, moniert Die Linke.queer.


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