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Neues «Selbstbestimmungs­gesetz» verzögert sich bis zum Sommer

Man wollte das Thema eigentlich «schnell anpacken»

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Foto: Paul Zinken/dpa

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat für das sogenannte «Selbstbestimmungsgesetz» einen neuen Zeitplan genannt. Es soll das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ersetzen.

«Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz von Juni 2022 erarbeiten wir mit dem Bundesjustizministerium derzeit einen Referentenentwurf», sagte die Grünen-Politikerin Paus gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Vor einem Jahr hatte es noch aus dem Familienministerium geheissen, man wolle das Transsexuellengesetz «schnell anpacken» (MANNSCHAFT berichtete).

Derzeit erhalte ich viele berechtigte Nachfragen zum aktuellen Stand beim geplanten #Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition.

Die Ungeduld kann ich sehr gut verstehen. Die Arbeit an dem Gesetzentwurf dauert wegen Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant.

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— Sven Lehmann (@svenlehmann) December 27, 2022

Doch es dauert länger: Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hatte nach Weihnachten über Twitter verkündet, er erhalte viele berechtigte Nachfragen zum aktuellen Stand beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz. «Die Ungeduld kann ich sehr gut verstehen. Die Arbeit an dem Gesetzentwurf dauert wegen Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant.»


Nun soll das neue Gesetz bis zum Sommer dieses Jahres stehen. Zahlreiche Twitter-User*innen reagieren mit Unverständnis. «Zum neuen Jahr nur eine Vertröstung, die Vierte wenn ich mich nicht irre, ist sehr bedauerlich», schreibt eine Userin. «Nach 11 Jahren Vorarbeit: Welche Fachfragen können da noch offen sein?»

Man wolle den Prozess vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 abschliessen, so die Ministerin. Die Ampel-Parteien wollen das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz, das von vielen trans Menschen als demütigend empfunden wird, durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Das bislang geltende Gesetz sieht beispielsweise vor, dass Betroffene ihren Vornamen und ihr Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen – dabei müssen sie sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen (MANNSCHAFT berichtete).

Noch bis 2011 mussten sich trans Menschen in Deutschland sterilisieren lassen, um ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren lassen zu dürfen.


«Ich brauche keinen Staat, der mich vor mir selbst schützt», schrieb die trans Kommandeurin Anastasia Biefang, die stellvertretende Vorsitzende von QueerBw, in diesem MANNSCHAFT-Gastbeitrag.


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