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Russische Stadt verbietet Pride – um Kinder zu schützen

Fast wäre Streschewoi die erste Stadt in Russland geworden, wo eine Pride Parade mit Genehmigung der Behörden stattfindet

EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie
Foto: AdobeStock

Zunächst hatte der Bürgermeister der Stadt Streschewoi eingewilligt, eine Pride Parade in seiner Stadt zu erlauben. Wenig später kam der Rückzug: Weil Kinder es sehen könnten.

Die Stadt Streschewoi liegt im südöstlichen Teil des Westsibirischen Tieflands und hat über  40.000 Einwohner. Dort wollte der LGBTIQ-Aktivist Nikolay Alexeev am 24. Juli eine Pride Parade veranstalten. In dem russischen sozialen Netzwerk VK schrieb Alexeev: «Streschewoi könnte die erste Stadt in Russland werden, wo eine Pride Parade mit Genehmigung der Behörden stattfindet.»

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Das kündigte er am 12. Juli an. Doch schon zwei Tage später meldete er sich mit schlechten Nachrichten erneut. Er postete einen Brief der Behörden, in dem man ihn aufforderte, die Route zu ändern. Vorgeschlagen wurde ein Weg durch verlassene Vororte, entlegene Dörfer und Siedlungen. Begründung: Man müsse «Kinder schützen vor Informationen, die die Ablehnung traditioneller Familienwerte propagieren».

Dem werde er nicht zustimmen. Der Aktivist erklärte, der Bürgermeister habe wohl «kalte Füsse» bekommen. Darum kündigte er an, er werde die Auflagen vor Gericht anfechten und den Fall an europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterleiten.


Positive Äusserungen über Homosexualität sind strafbar
Wer sich in Russland öffentlich und in Anwesenheit von Minderjährigen positiv über Homosexualität äussert, macht sich strafbar. Demnach sind Prideanlässe, darunter vor allem Umzüge im öffentlichen Raum, verboten. In seinem Urteil vom 27. November bezeichnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR dieses Verbot als menschenrechtswidrig. Es verletze die Demonstrationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, die in Artikel 11 der Menschenrechtskonvention festgehalten ist. Zudem hätte die Bevölkerung Russlands gemäss Artikel 14 das Recht, «nicht diskriminiert zu werden».

Das Urteil gilt für Russland als Unterzeichner der Menschenrechtskonvention wegweisend, kann vom EGMR allerdings nicht durchgesetzt werden. Der deutsche Abgeordnete Kai Gehring (Grüne), Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, begrüsste das Urteil.

«Die massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fortdauernde Anti-Homosexuellen-Gesetzgebung in Russland sind zutiefst diskriminierend, menschenrechtswidrig und nicht hinnehmbar.» Der internationale Druck auf Putin zur Einhaltung der Menschenrechtskonvention und zur Achtung der Rechte von Minderheiten müsse verstärkt werden, so Gehring.


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Erst am Dienstag hatte der EGMR Russland erneut wegen der Diskriminierung von Homosexuellen und trans Menschen verurteilt. Zwischen 2006 und 2011 hatten die Behörden drei Organisationen, die sich für LGBTIQ-Belange einsetzen – darunter «Movement for Marriage Equality» in St. Petersburg – die offizielle Registrierung verweigert. Dies sei laut Gerichtshof «inakzeptabel». Russland muss insgesamt 36.000 Euro Schadenersatz an die drei Kläger zahlen, sofern es das Urteil anerkennt.

Eine ähnliche Geschichte wie jetzt in Streschewoi hatte sich schon im letzten Jahr abgespielt: Nikolay Alexeev kündigte eine Pride in dem Dorf Yablonevy nahe der Stadt Novoulyanovsk in Südrussland an. Auch hier war die Parade zunächst genehmigt, aber binnen 24 Stunden wieder abgesagt worden. In dem Dorf wohnen laut Alexeev sieben Menschen.


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