Rüge für Österreich wegen unnötiger OPs an inter Kindern
Das Land wird vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes aufgefordert, Genital-Verstümmelungen und sonstige nicht-notwendige und nicht-konsensuelle Behandlungen zu unterlassen
Der UN-Kinderrechtsausschuss rügt Österreich für nicht notwendige Behandlungen an inter Kindern. Intersex-Genitalverstümmelung seien zu beenden und Kinder zu schützen.
Bei seiner 83. Sitzung in Genf am 30. und 31. Januar 2020 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) die Menschenrechtsbilanz Österreichs. Die Organisation Zwischengeschlecht brachte zuvor einen Schattenbericht (PDF) ein, der grobe Menschenrechtsverletzungen kritisierte.
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Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierte nicht notwendige Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern als «schädliche Praxis» und forderte Österreich auf, Intersex-Genital-Verstümmelungen (IGM) und sonstige nicht-notwendige und nicht-konsensuelle Behandlungen zu unterlassen. Bereits 2015 wurde Österreich für IGM-Praktiken gerügt, erklärt der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich VIMÖ in einer Pressemitteilung. Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) stufte sie als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen ein.
«Wir hoffen, dass diese erneute, sehr klare Rüge von der österreichischen Regierung aufgegriffen wird und nun endlich zu einem Verbot von IGM führt», so Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich und dem Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).
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In Österreich gibt es kaum Daten über die durchgeführten medizinischen Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale. Der UN-Kinderrechtsausschuss fordert Österreich nun auf, entsprechende Daten zu sammeln, um intergeschlechtliche Kinder wirksam vor nicht notwendigen Eingriffen zu schützen.
«Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss machen deutlich, dass auch die Empfehlungen aus dem Gesundheitsministerium von 2019 keinen ausreichenden Schutz vor nicht-konsensuellen und nicht-lebensnotwendigen Behandlungen darstellen. Es braucht noch eindeutigere Bestimmungen», erklärt Tobias Humer von VIMÖ.
«Österreich muss nun endlich dafür Sorge tragen, die körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Kinder zu garantieren», so Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg.
Österreichs Personenstandsgesetz sah lange nur männlich oder weiblich vor. Seit 2019 ist der Geschlechtseintrag divers als dritte Option möglich. Alex Jürgen hat vor Gericht gekämpft und ist die erste Person mit einer Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag divers und einem X im Reisepass (MANNSCHAFT berichtete).
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