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Bundesministerien der Ampel streiten um Regenbogenflaggen

Klingt nach Grosser Koalition, ist es aber nicht

LGBTIQ News
Eine Regenbogenfahne weht vor dem Berliner Fernsehturm (Foto: Annette Riedl/dpa)

Vor dem Bundesfamilienministerium weht seit Ende Juni die sogenannte Progress-Regenbogenflagge – obwohl das für die Beflaggung von Bundesgebäuden zuständige Bundesinnenministerium (BMI) zuvor schriftlich darauf hingewiesen hat, dass es keine Genehmigung dafür gibt.

Beide Ministerien bestätigten am Dienstag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von «Achtung, Reichelt!», dem Youtube-Kanal des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt. Die Progress-Regenbogenflagge enthält weitere Streifen in mehreren Farben, die in Dreiecksform aufgebracht sind, und zusätzlich einen Punkt. Sie soll damit unter anderem auch für die Belange von trans und inter Personen stehen (MANNSCHAFT berichtete). Diese Variante der Flagge gefällt nicht allen (MANNSCHAFT kommentierte).

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte in einem Schreiben vom 6. April unter anderem an Ministerien, Bundestag und Bundesrat das Hissen der traditionellen Regenbogenflagge an Bundesgebäuden genehmigt. Am 13. Juni schickte das SPD-geführte Ministerium dann ein weiteres Schreiben an das von den Grünen geführte Familienministerium. Darin wurde nach BMI-Angaben darauf hingewiesen, «dass das Hissen weiterer Logo-Flaggen nicht vom BMI-Schreiben vom 6. April 2022 umfasst ist und auch ansonsten nicht genehmigt werden kann».

Eine Sprecherin des Familienministeriums sagte zur Frage, warum diese Fahne statt der Regenbogenfahne gehisst wurde: «Als Gleichstellungsministerium sind wir stolz, dieses Jahr die Progress-Regenbogenflagge zu hissen, um ein Zeichen besonderer Solidarität auch mit allen trans und inter Personen zu setzen. Damit drückt das Haus unmissverständlich aus, für alle queeren Menschen einzustehen.» Die Fahne soll den Angaben zufolge noch bis zum 29. Juli vor dem Ministerium wehen.


Vom Innenministerium hiess es, Beflaggungen, die nicht im Einklang mit dem Beflaggungserlass der Bundesregierung stünden, seien rechtswidrig. Verstösse zögen aber keine Rechtsfolgen nach sich. Man erwarte grundsätzlich, dass sich alle Ressorts an die Regelungen hielten, die im Beflaggungserlass festgelegt seien.

Man hat schon einmal schwarz-rot-gold durch andere Farben ersetzt. Auch damals war das Ziel die Durchsetzung einer eigenen Weltanschauung.

Derweil hat der Mainzer CDU-Vorsitzende Thomas Gerster das Hissen der Regenbogenflagge am Bundestag kritisiert und damit Proteste ausgelöst. In Anspielung an die NS-Zeit twitterte Gerster am Dienstag: «Man hat schon einmal schwarz-rot-gold durch andere Farben ersetzt. Auch damals war das Ziel die Durchsetzung einer eigenen Weltanschauung. Spoiler: Es ging nicht gut.»

Die SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Sabine Bätzing-Lichtenthäler antwortete auf Twitter: «Was für ein wirrer, geschmackloser und fürchterlicher Vergleich.» Neben vielen noch schärferen Äusserungen erklärte auch die CDU Rheinland-Pfalz: «Der vorgenommene Vergleich ist unpassend!»


Gerster erklärte später, es tue ihm leid, sollte er «mit meinem zugegeben überspitzten Kommentar» jemanden verletzt haben. Es gehe ihm darum, «vor öffentlichen Gebäude nur Fahnen zu hissen, deren Definition dem Staat unterliegt». Dies sei bei der Regenbogenflagge nicht der Fall: «Es gibt aber keinerlei gesetzliche Definition, für was die Regenbogenflagge steht. Insofern ist eine Beflaggung gefährlich.»

Sollte ich mit meinem zugegeben überspitzten Kommentar zur #Beflaggung #Regenbogenflagge verletzt haben, tut es mir leid. Ich wollte nie LGBTQII mit Nazis gleichsetzen.Mir geht es darum, vor öffentlichen Gebäude nur Fahnen zu hissen, deren Definition dem Staat unterliegt.

— Thomas Gerster (@MainzAltstadt) July 26, 2022

Die Regenbogenflagge gilt mit ihren sechs bunten Streifen als Symbol der queeren Community und steht für Toleranz. Anlass, sie am Bundestag, am Kanzleramt und anderen Institutionen zu hissen, war am vergangenen Samstag die grosse Demonstration zum Christopher Street Day (MANNSCHAFT berichtete).


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