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Queerfeindlich motivierte Straftaten in Sachsen nehmen stark zu

Linken-Politikerin fordert Konsequenzen

Gewalt
Foto: AdobeStock

Die Angriffe auf Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung haben im vergangenen Jahr in Sachsen deutlich zugenommen.

Insgesamt wurden 92 solche Straftaten registriert, geht aus einer am Freitag veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (Linke) hervor.

Sie fragt Zahlen dazu regelmässig ab und zeigte sich überaus besorgt: «Das Ergebnis sollte alle aufschrecken: Von 2021 zu 2022 stieg die Anzahl der geschädigten Personen um 50 Prozent. Zwei der Opfer dieser queerfeindlichen Angriffe wurden schwer verletzt.» Insgesamt seien 18 Menschen geschädigt worden, im Jahr zuvor 12. Die Zahl der Straftaten hatte sich etwa verdoppelt. 2021 waren es 44.

Buddeberg forderte Konsequenzen. «Ein wichtiger Schritt in Sachsen wäre eine unabhängige Meldestelle, wie sie in anderen Bundesländern Standard ist. Auch die Staatsregierung täte gut daran, die Forderungen aus der queeren Community aufzugreifen. Alle Menschen haben das Recht auf ein sicheres und gewaltfreies Leben», betonte die Politikerin.


Ende März hatte die Opferberatung RAA in Leipzig konstatiert, dass rechte Gewalt in dem Freistaat zugenommen habe (MANNSCHAFT berichtete). Voriges Jahr seien 314 Menschen bei 205 Taten Opfer von derartigen Attacken geworden, im Jahr davor seien 189 Fälle gezählt worden – rund acht Prozent weniger. Gerade in ländlichen Regionen sei eine verstärkte rechte Raumnahme zu beobachten. Sie führe zu gezielten Attacken, u.a. auf LGBTIQ.

In seiner Donnerstag-Sitzung hatte der Bundestag gerade erst den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein «Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt» beschlossen (MANNSCHAFT berichtete). Damit werden «geschlechtsspezifische» sowie «gegen die sexuelle Orientierung gerichtete» Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

«Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LGBTIQ angegriffen», hatte Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), diesbezüglich erklärt. «Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans und inter und queere Menschen. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten.»



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