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Mangels LGBTIQ-Rechten: Schritte gegen Polen und Ungarn gefordert

Auch Rumänien haben die Abgeordneten im Blick

von der Leyen
Foto: LGBTI Intergroup

Wegen der Diskriminierung von LGBTIQ soll die EU-Kommission nach dem Willen des Europäischen Parlaments gegen Polen, Ungarn und Rumänien vorgehen.

Das geht aus einer Entschliessung hervor, die am Dienstag in Strassbourg verabschiedet wurde. Die Brüsseler Behörde solle ihre Instrumente nutzen, um der «eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der grundlegenden Werte der Europäischen Union durch Polen und Ungarn entgegenzuwirken», forderten die Abgeordneten. Das sind etwa Vertragsverletzungsverfahren, gerichtliche Massnahmen oder Haushaltsinstrumente.

In Ungarn wurde im Juni ein umstrittenes Gesetz zur Einschränkung von Informationen über LGBTIQ verabschiedet (MANNSCHAFT berichtete). Auch Polen steht wegen der Missachtung der Menschenrechte von LGBTIQ in der Kritik (MANNSCHAFT berichtete). Dort hat sich gerade eine grosse Mehrheit der Bevölkerung für einen Verbleib in der EU ausgesprochen (MANNSCHAFT berichtete).

Im Fall von Rumänien geht es darum, dass das Land bislang ein Urteil des EuGH nicht umgesetzt hat. Der Entscheidung aus dem Jahr 2018 zufolge müssen EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Mitgliedsländern für das Aufenthaltsrecht anerkennen, selbst wenn das nationale Recht keine Ehe für homosexuelle Paare vorsieht. Geklagt hatte ein rumänisch-amerikanisches schwules Paar, das in Belgien geheiratet hatte. Dem US-Amerikaner wurde dennoch eine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien verweigert (MANNSCHAFT+).


Darüber hinaus will das EU-Parlament, dass in der EU alle Hindernisse beseitigt werden, die LGBTIQ-Personen bei der Ausübung ihrer Grundrechte entgegenstehen. So sollten Ehen oder eingetragene Partnerschaften, die in einem Mitgliedstaat geschlossen wurden, in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden und gleichgeschlechtliche Ehegatten und Partnerinnen genauso behandelt werden wie heterosexuelle.

Daneben fordern die Abgeordneten alle EU-Länder auf, die in der Geburtsurkunde eines Kindes genannten Erwachsenen als dessen rechtliche Eltern anzuerkennen. Grundsätzlich sollten Regenbogenfamilien dasselbe Recht auf Familienzusammenführung haben wie heterosexuelle Paare und deren Kinder.

Die Behörden in Ungarn haben im Juli eine Buchhandlung bestraft, weil sie ein Märchenbuch über eine Regenbogenfamilie ohne besondere Kennzeichnung verkauft hat – laut dem Leiter des Regierungsamts in dem Bezirk sei dies «keine normale Familie» (MANNSCHAFT berichtete).



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