LGBTIQ-Nachhilfe für Zürcher Polizei gefordert

Bisherige Massnahmen reichen der Kommission nicht

(Foto: Ennio Leanza/dpa)
(Foto: Ennio Leanza/dpa)

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) Zürich fordert regelmässige und obligatorische LGBTIQ-Lektionen für Beamte, Staatsanwälte und Gerichtsmitarbeitende.

Alle Mitarbeitenden von der Polizei bis hin zur Staatsanwaltschaft und den Ombudsstellen sollen künftig regelmässig in obligatorische LGBTIQ-Schulungen gehen. Das berichtet das Nachrichtenportal 20 Minuten. In den Lektionen soll auf die Anliegen und besonderen Herausforderungen von allen Menschen sensibilisiert und der Umgang mit queerfeindlichen Aggressionen geschult werden.

Bereits vor einem Jahr beantragte der Regierungsrat die «Weiterbildungen für den Umgang mit LGBTIQ-feindlichen Aggressionen» als erledigt abzuschreiben, da Polizist*innen in ihrer Ausbildung an der Zürcher Polizeischule eine entsprechende Ausbildung erhielten. «In einer fest im Lehrplan verankerten Doppellektion wird auf Stereotypen und Schubladisierungen, Homosexualität und Polizei, Hate Crime und den einfühlsamen Umgang mit Betroffenen eingegangen», schrieb der Regierungsrat. Vermittelt würden die Lektionen von Polizistinnen und Polizisten von PinkCop Schweiz, dem Verein homosexueller Polizistinn*innen (MANNSCHAFT berichtete).

Das ist der Kommission aber zu wenig. Mit acht zu sieben Stimmen beantragte die Kommission dem Kantonsrat, einen Ergänzungsbericht zum Postulat zu verlangen, so 20 Minuten. Darin soll innerhalb eines halben Jahres ein konkreter Massnahmenplan erstellt werden, der eine höhere Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Massnahmen bezwecken soll.

Wie die Kommissionsmehrheit aus SP, GLP, Grünen und EVP mitteilte, würden die beiden Sensibilisierungslektionen in der Polizeiausbildung «bei weitem» nicht ausreichen. Zudem müsse das Angebot auf weitere Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden – also Staatsanwaltschaft, Gerichte oder Ombudsstellen – ausgeweitet werden.

Die Kommissionsminderheit stellt dem Bericht zufolge keinen eigenen Antrag, befürwortet aber – wie der Regierungsrat – die Abschreibung des Postulats.

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