LGBTIQ bei Aufnahmen aus Afghanistan explizit berücksichtigt
Nach Kritik vom queeren Aktivist*innen und Verbänden reagiert die deutsche Bundesregierung
Am Montag haben die deutsche Aussenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das humanitäre Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan vorgestellt und die Umsetzung gestartet.
«Erstmalig werden nun bei den Aufnahmekriterien auch Personen mit einer Verfolgungsgefahr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität explizit berücksichtigt», schreibt das Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs und Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen).
Als Queer-Beauftragter der Bundesregierung sagt Lehmann selbst: «Ich begrüsse es sehr, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen explizit in dem Aufnahmeprogramm der Bundesregierung berücksichtigt werden.»
Strafen von Auspeitschen bis Steinigung Es hatte immer wieder Forderungen von LGBTIQ-Aktivist*innen an Baerbock und Faeser in Bezug auf Afghanistan gegeben (MANNSCHAFT berichtete). Dort gehörten LGBTIQ zu den besonders vulnerablen Gruppen und schwebten täglich in Lebensgefahr, so Lehmann. Seit der Machtübernahme durch die Taliban habe sich die Lage dramatisch verschärft. Für Homosexualität sind Strafen bis hin zur Auspeitschung oder Steinigung vorgesehen.
«LGBTIQ werden gezielt verfolgt und ermordet. Für Frauen ist es unmöglich, ohne männliche Begleitung auf die Strasse zu gehen, geschweige dann das Land zu verlassen», sagt Lehmann. «Eine Flucht in die Nachbarländer Pakistan oder Iran ist ebenfalls keine Alternative. Auch dort kann für Homosexualität die Todesstrafe verhängt werden.» (MANNSCHAFT berichtete.)
Wichtig sei nun der zügige Aufbau der Koordinierungsstelle sowie die Unterstützung der meldeberechtigten Stellen.
Bei der Bearbeitung der Altfälle sei es besonders notwendig, ein Augenmerk auf verfolgte queere Afghan*innen zu legen. Denn diese hätten in dem vorhergehenden Brückenprogramm durch das Kriterium der «tätigkeitsbezogenen Gefährdung» bislang kaum eine Chance auf eine Aufnahmezusage.
Zeitnahe Evaluierung «Im Gegensatz zu vielen anderen menschenrechtlichen Themen war ein Einsatz für die Menschenrechte von LGBTIQ bereits vor dem Taliban-Regime nicht nur gefährlich, sondern verboten und damit schlicht unmöglich», teilt Lehmann weiter mit.
Mit einer zeitnahen Evaluierung müsse zudem überprüft werden, ob die eingeführten Verfahren auch in der Praxis dazu führten, dass hoch gefährdete LGBTIQ eine tatsächliche Chance hätten, nach Deutschland und damit in Sicherheit gebracht zu werden.
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