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Justizminister*innen in Europa wollen gemeinsam gegen Hassrede vorgehen

Sie zeigten sich u.a. über das ungarische Gesetz gegen LGBTIQ besorgt

Hassrede
06.05.2021, Berlin: Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht im Plenum im Bundestag in Berlin. Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und europäische Kollegen wollen gemeinsam gegen Hassrede und Diskriminierung vorgehen.

Bei einem Treffen am Montag in Paris verurteilten die Justizminister*innen Frankreichs, Deutschlands, Belgiens, Luxemburgs und Italiens sowie EU-Justizkommissar Didier Reynders den Anstieg von Straftaten und Hassrede gegen Minderheiten, wie es in einer Mitteilung hiess. Besonders in den Sozialen Netzwerken hätten während der Pandemie Übergriffe stattgefunden.

Die Gruppe zeigte sich zudem besorgt über Zweifel aus Ungarn und Polen an der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen sowie einem ungarischen Gesetz, das die Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf LGBTIQ einschränkt. Nach dem Mordanschlag an dem niederländischen Kriminalreporter Peter R. de Vries unterstrichen die Justizminister*innen und Reynders ausserdem die Rolle von Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit. De Vries sprachen sie ihre Unterstützung aus.

Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, muss das unkompliziert melden können.

Im Mai hatte der Deutsche Bundestag m Kampf gegen strafbare Hetze im Netz mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition eine Änderung des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschlossen. Damit sollen die Rechte der Nutzer*innen  gestärkt werden. Die Fraktionen der AfD und FDP stimmten gegen die Novelle, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme.


«Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, muss das einfach und unkompliziert melden können», erklärte Bundesjustizministerin Lambrecht. Daher müssten Meldewege künftig mühelos auffindbar und leicht zu bedienen sein. In der Novelle des «NetzDG» wird auch ein «Gegenvorstellungsverfahren» eingeführt, mit dem sich Nutzer gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte wehren können, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen.

Das 2017 erstmals beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, gilt aber für alle Betreiber sozialer Netzwerke, die im Inland mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben. Außen vor sind E-Mail- und Messenger-Dienste, berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen. Es verpflichtet die Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda.

Neu ist auch eine «Forschungsklausel». Wissenschaftler*innen und Wissenschaftler bekommen einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, um datenbasiert die Verbreitung von Hassrede durch Algorithmen besser erforschen zu können.


Auch Kirchen und die Diakonie sind in den Sozialen Netzwerken zunehmend mit Hate Speech konfrontiert, etwa bei Themen wie Gender und Homosexualität (MANNSCHAFT berichtete). Wie der Hate-Speech-Beauftragte von Bayern im MANNSCHAFT+-Interview erklärte, fällt die Beschimpfung als «Schwuchtel» unter Hasskriminalität.


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