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«Die Beschimpfung als Schwuchtel fällt unter Hasskriminalität»

Ein Interview mit dem Hate-Speech-Beauftragten von Bayern

Hate Speech
Foto: AdobeStock

Hass, Hetze und Drohungen im Netz werden in Deutschland jetzt deutlich härter bestraft. Der Bundestag hat im Juni ein Gesetz beschlossen, das u.a. das Androhen von Körperverletzungen zur Straftat macht. Den Täter*innen drohen bis zu drei Jahre Haft. Vorausgesetzt: Man fasst sie.

Hass im Netz richtet sich oft gegen LGBTIQ, gegen Flüchtlinge und Politiker*innen. Um dies effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 1.1.2020 bei der Generalstaatsanwaltschaft München Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb zentral für ganz Bayern als Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Nach einem guten halben Jahr ziehen wir Bilanz.

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