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Innensenator als «Pimmel» bezeichnet – Kritik an Razzia!

Hass im Netz trifft oft auch queere Politiker*innen, doch ihre Anzeigen laufen oft ins Leere

Andy Grote (SPD), Innen- und Sportsenator in Hamburg (Foto: Christian Charisius/dpa)

Nachdem Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) wegen einer Äusserung auf Twitter als «Pimmel» bezeichnet wurde, hat die Polizei die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht – und wird nun für die Razzia im Netz kritisiert.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte die am Mittwochmorgen in Hamburg-St. Pauli abgeschlossene Aktion. «Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss erlassen», sagte eine Sprecherin am Donnerstag in Hamburg. «Ziel war es, herauszufinden, wer konkret Zugriff auf einen bestimmten Twitter-Account hat, von dem aus die Beleidigungen veröffentlicht wurden.»

Hintergrund ist der Kommentar eines Nutzers unter einem Tweet von Grote nach Feiern ohne Abstand im Schanzenviertel. Grote hatte Ende Mai darin geschrieben: «In der Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen … Was für eine dämliche Aktion!». Darunter hatte ein User Grote als «Pimmel» bezeichnet.

Schon am Mittwoch trendete das Thema mit dem Hashtag #Pimmelgate bundesweit. Auslöser war ein Tweet, der auf die Durchsuchung am Morgen hingewiesen hatte. Am Donnerstag lag der Post mit über 12. 800 Tweets auf Platz 1 der Twitter-eigenen Deutschland-Trends. In vielen Tweets wird der Einsatz als unverhältnismässig kritisiert. Grote selbst reagierte auf Twitter selbst zunächst nicht. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.


Der Staatsanwaltschaft zufolge sind Durchsuchungen nach Beleidigungen im Internet in Hamburg nicht unüblich. In 2021 sei bereits eine mittlere zweistellige Zahl von entsprechenden Beschlüssen erlassen worden.

Hass im Netz trifft oft auch queere Politiker*innen, doch ihre Anzeigen laufen oft ins Leere. Es gibt Ausnahmen: Stefan Lindauer, grüner Direktkandidat im Bundestagswahlkreis Augsburg-Land, wurde mehrfach bei Facebook beleidigt, etwa mit den Worten: «Die Schwuchtel wurde gerade befruchtet, weil er so grinst.» Lindauer zeigte den User an, das Amtsgericht Passau verurteilte ihn im Mai wegen Beleidigung zu einer Strafe von 1800 Euro (MANNSCHAFT berichtete).

Ähnlich ergeht es auch Lindauers Parteifreundin Tessa Ganserer immer wieder. Zuletzt war ein Blogger zu einer Strafe von 24 000 Euro verurteilt worden, nachdem er sich im Netz abwertend über das Aussehen der trans Politikerin und zwei anderen Frauen geäussert hatte. So bezeichnete er sie u. a. als «Lachnummern» (MANNSCHAFT berichtete).


Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thomas Strobl (CDU), will im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz Anbieter wie Facebook dazu verpflichten, unter bestimmten Umständen Daten zur Identifizierung eines Nutzers herauszugeben. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb der baden-württembergische Innenminister Ende August, es gebe immer noch «Hindernisse, die es uns unmöglich machen, festzustellen, wer unter einem Pseudonym oder einer E-Mail-Adresse kommuniziert».


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