Ferda Ataman ist neue Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Die Position war über 4 Jahre vakant
Heute hat erstmals der Bundestag die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewählt.
Seit Christine Lüders im Frühling 2018 verabschiedet wurde, wurde die ADS kommissarisch geleitet. Ferda Ataman bekam nun die Stimmenmehrheit und wurde als neue Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewählt. Der LSVD begrüsst die Wahl ausdrücklich. Unumstritten ist die Personalie nicht (MANNSCHAFT berichtete).
Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes erklärte: «Ataman ist bestens qualifiziert für die Leitung der ADS und die Herausforderungen in der Antidiskriminierungspolitik. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit ihr und den von ihr mitgegründeten Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) eng, vertrauensvoll und sehr gut zusammen.»
Die Bundesregierung und die neue Leitung der ADS müssten sich zukünftig dafür einsetzen, dass der Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausgebaut und wirksamer ausgestaltet werde, so der LVSD. So müsse auch staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden.
«Die ADS muss in ihren Befugnissen und ihrer finanziellen Ausstattung gestärkt werden, damit sie effektiv Diskriminierungen entgegentreten und vor allem vorbeugen kann.» Der Katalog der Diskriminierungsgründe müsse erweitert werden, einschliesslich der dezidierten Benennung des Diskriminierungsgrundes «geschlechtliche Identität».
Menschen würden häufig bezüglich mehrerer Merkmale diskriminiert. Es wird dann von Mehrfachdiskriminierung gesprochen. Dies betriffe zum Beispiel LGBTIQ, die einer rassistisch diskriminierten Gruppe angehörten. Bei der Anwendung des AGG müssten solche Mehrfachdiskriminierungen laut LSVD viel stärker in den Blick genommen werden.
Zudem sollten die Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen aufgehoben werden. Darüber hinaus sei ein echtes Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände erforderlich.
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