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Deutschland erweitert Adoptionsrecht

Passende Kravatte für seine Rede: Harald Petzold, die Linke. (Bild: Deutsches Parlamentsfernsehen)
Passende Kravatte für seine Rede: Harald Petzold, die Linke. (Bild: Deutsches Parlamentsfernsehen)
(dpa) – Der deutsche Bundestag hat die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften das bereits adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Damit setzte das deutsche Parlament gestern Abend ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr bemängelt, dass die sogenannte Sukzessivadoption bislang ausschliesslich heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten war.

Auswirkungen von gleichgeschlechtlichen Eltern «nicht geklärt»
Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) sprach von einer «Eins-zu-eins-Umsetzung» des Verfassungsgerichtsurteils – was die Opposition jedoch für nicht ausreichend hält. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben nämlich auch nach der jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.

Die CDU-Abgeordnete Sabine Sütterlin-Waack wies die Forderung nach einer vollen Gleichstellung zurück. Es sei noch immer nicht ausreichend geklärt, welche Auswirkungen das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf das Kindeswohl habe.


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