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Deutsches Grundgesetz wird 71 – LGBTIQ weiter ungeschützt

Der 23. Mai ist der Tag des deutschen Grundgesetzes

Grundgesetz
Foto: Pixabay

Eine überwältigende Mehrheit der Bürger*innen hält ihr deutsches Grundgesetz für eine zentrale Errungenschaft der Bundesrepublik. Doch die sexuelle oder geschlechtliche Identität wird darin nicht geschützt.

Eine überwältigende Mehrheit der Bürger*innen hält das Grundgesetz für eine zentrale Errungenschaft der Bundesrepublik Deutschland. Jede*r zweite Befragte ist für eine Erweiterung des Artikels 3 GG um das Merkmal der sexuellen Orientierung (MANNSCHAFT berichtete).

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In einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum 70-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes im vergangenen Jahr teilten 86 Prozent diese Auffassung. Insgesamt 79 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, das Grundgesetz habe sich seit seinem Inkrafttreten im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte bewährt.

Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid im Zeitraum vom 22. März bis 24. April 2019 als persönlich-mündliche Befragung (Computer Assisted Personal Interviewing – CAPI) durchgeführt. Insgesamt wurden bundesweit 1.026 Personen befragt.


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2018 hatte der Berliner Senat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen: Die geschlechtliche und sexuelle Identität soll in den Schutzbereich des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz aufgenommen werden. In einem Gastbeitrag für MANNSCHAFT erklärte Behrendt, warum das wichtig ist.

Nun wird das Grundgesetz 71 Jahre alt, und die Verfassung sollte unbedingt weiterentwickelt werden, findet Jens Brandenburg, LGBTIQ-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

«Noch in den 1950er und 70er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer auf Basis desselben Verfassungstextes gebilligt. Damit sich solches Unrecht nie wiederholt, wollen wir als FDP-Bundestagsfraktion den Schutz der sexuellen Identität unmissverständlich im Wortlaut des Artikel 3 Grundgesetz verankern. Nie wieder dürfen politische Stimmungslagen zur Gefahr für Freiheit und Würde des Einzelnen werden,», so Brandenburg.


Darum appelliere man an Union und SPD: Am Schutz der sexuellen Identität dürfe der Gesetzgeber keinen Zweifel zu lassen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Deutschland in Kraft getreten ist und Diskriminierung im Zivil- und Arbeitsrecht verbietet, ist bereits weiter gefasst als das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. So verbietet das AGG nicht nur Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung, sondern eben auch aufgrund des Lebensalters und der sexuellen Identität.


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