in

Deutscher Bundestag gedenkt 2023 der homosexuellen NS-Opfer

Lange wurde dafür gekämpft

Bärbel Bas
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von der SPD (M.) (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Der Deutsche Bundestag plant, am 27. Januar 2023 in der jährlichen Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus an diejenigen zu erinnern, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung im NS-Staat verfolgt, inhaftiert und ermordet wurden.

Jahrelang wurde dies von vielen Gruppen, Verbänden und Einzelpersonen gefordert. Hervorzuheben ist hier insbesondere eine von Historiker*innen, Vertreter*innen unterschiedlicher Opfergruppen und Vertreter*innen diverser gesellschaftlicher Gruppen unterstützte Petition von 2018. Bei der ersten Gedenkstunde 1996 nannte der damalige Bundespräsident Roman Herzog auch Homosexuelle als Opfergruppe nationalsozialistischer Verfolgung. Eigens gedacht hat der Bundestag dieser Opfer bisher nicht.

Seit vielen Jahren scheiterte ein Bemühen, sie in einmal in den Mittelpunkt eines Gedenkens zu stellen, am ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) (MANNSCHAFT berichtete). Das ändert sich nun nächstes Jahr, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in einem Interview mit dem Tagesspiegel (bezahlpflichtiger Artikel) mitteilte. Die Bereitschaft hatte sich bereits im Dezember 2021 angedeutet (MANNSCHAFT berichtete).

Der LSVD teilte dazu am Freitag mit: «Umso mehr begrüssen wir, dass das amtierende Bundestagspräsidium beschlossen hat, im kommenden Jahr diese Opfergruppe ins kollektive Gedächtnis zu rufen. Um aus allen ihren Facetten Lehren zu ziehen, muss Geschichte umfassend lebendig gehalten werden.»


Denn nach dem Ende des Nationalsozialismus gingen Ausgrenzung und Leiden für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten in Deutschland leider immer noch weiter. Schwule und bisexuelle Männer wurden in beiden deutschen Staaten noch jahrelang strafrechtlich verfolgt. Erst 1994 wurde der § 175 StGB endgültig abgeschafft. Jahrelang und oft erfolglos kämpften viele der nach § 175 Verurteilten um eine Rehabilitierung und Entschädigung. Lesbischen Frauen konnte bis in die 1980er Jahre das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen werden, weil Familiengerichte eine Kindeswohlgefährdung unterstellten. Und selbst heute steht die Anerkennung eines umfassenden Selbstbestimmungsrechts für trans und inter Personen aus, so der LSVD in einer Pressemitteilung.

Ein Gedenken an homosexuelle NS-Opfer ist bedeutsam, weil der Bundesrepublik Deutschland als Konsequenz aus den Verbrechen des NS-Staates eine besondere Verantwortung zukommt.

«Ein Gedenken an homosexuelle NS-Opfer ist auch deshalb bedeutsam, weil der Bundesrepublik Deutschland als Konsequenz aus den Verbrechen des NS-Staates eine besondere Verantwortung zukommt, wenn Menschenrechte in Deutschland und weltweit bedroht sind. Innenpolitisch heisst dies, allen Formen von Diskriminierung und Gewalt gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten entschlossen entgegenzutreten. Dieser Verpflichtung könnte Deutschland in hervorragender Weise gerecht werden, indem der Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes in Artikel 3 zeitnah um den Schutz sexueller und geschlechtlicher Minderheiten ergänzt wird.»

Auch im Jahr 2022 wird Homosexualität in rund 70 Staaten noch strafrechtlich verfolgt; in 40 Ländern sind ausdrücklich auch lesbische Frauen betroffen. In zwölf Ländern droht Homo- und Bisexuellen die Todesstrafe. Deshalb, so der LSVD, sei die Bundesrepublik auch in ihrem aussenpolitischen Handeln gefordert.



Regenbogenfahne

Gruppe Minderjähriger soll CSD-Teilnehmer verletzt haben

Oslo

Oslo: Appell an gemässigte Muslime – Keine Gewalt gegen Homosexuelle!