Bundesrat: keine Entscheidung über Verbesserungen für §175-Opfer
Zudem gab es im Bundesrat am Freitag mehrheitlich keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf der GroKo zur Dritten Option
Dem Bundesrat sollte am Freitag ein Antrag aus Berlin und Bremen zur Entschließung vorliegen. Ziel war die Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und § 151 des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen. In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der Antrag sei nicht durchgekommen. Tatsächlich wurde er nach einer Probe-Abstimmung (bei der keine Mehrheit zustande kam) von der Tagesordnung genommen. Wir bedauern den Fehler
Mit der Entschließung sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen vorzulegen. Die Altersangabe in § 1 Absatz 1 Satz 1 StrRehaHomG soll an die jeweils für einvernehmliche heterosexuelle Handlungen geltenden Schutzaltersgrenzen angepasst werden. Das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung der §175-Opfer war im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Es wurde von Anfang an als unzureichend kritisiert, weil es bestimmte Gruppen weiter diskriminierte. Bisher sind nach dem Gesetz auch nur wenige Betroffene entschädigt worden.
Soziale Ausgleichsleistungen für §175-Opfer – Fehlanzeige Zudem sollten in dieses Gesetz soziale Ausgleichsleistungen, in Anlehnung an das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG), aufgenommen werden. Dies sollte die Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung von Betroffenen verbessern, die in der Folge von Verurteilungen, Anklagen, beruflicher Ausschlüsse und weiterer (staatlicher) Maßnahmen erhebliche Nachteile erlitten hätten. < Auch sollte die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, Maßnahmen zur kollektiven Entschädigung zu treffen. Dies betreffe insbesondere den Ausbau der Förderung der Aufarbeitung der Geschichte von LGBTIQ-Menschen und die Nutzung entsprechender Forschungsergebnisse sowie die Schaffung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für lesbische Seniorinnen, schwule Senioren sowie bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche ältere Menschen. Daraus wird nun (vorerst) nichts. Es war kein guter Tag für LGBTIQ-Rechte im Bundesrat - auch nicht was die Einführung eines dritten Geschlechts betrifft, das Karlsuhe in einem Urtel vor einem Jahr angemahnt hatte. Am Freitagnachmittag gab es mehrheitlich keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option. „Eine falsche Entscheidung“, kritisierte der queerpolitische Sprecher der Grünen in Berlin, Sebastian Walter, auf Facebook. „Damit hat der Bundesrat eine Chance vertan, sich für geschlechtliche Selbstbestimmung einzusetzen und viele Menschen vor Diskriminierung zu schützen.“
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