Deutsche Evangelische Allianz (DEA) will Homos weiter heilen
Die Kommission von Jens Spahn solle sich dafür einsetzen, dass ein Raum der Selbstbestimmung bei Beratung und Therapie gewahrt bleibe - die DEA hält Homosexualität für therapierbar
Am Mittwoch fand die erste Sitzung der von Jens Spahn einberufenen Fachkommission zum geplanten Verbot von Konversionstherapien im Bundesministerium für Gesundheit statt. Nun bringt sich ein Netzwerk evangelikaler Christen in Stellung, die Deutsche Evangelische Allianz.
Als Deutsche Evangelische Allianz (DEA) unterstütze man das Anliegen, dass Menschen gleich welcher sexuellen Orientierung, sich in ihrer Persönlichkeit frei entfalten und angstfrei leben können. Leider gebe die von sechs Bundesländern eingebrachte Gesetzesinitiative Anlass zur Sorge, dass sie diese Anliegen konterkariert. Durch ein pauschales Verbot von unscharf definierten Konversionstherapien könnten grundlegende Freiheits- und Persönlichkeitsrechte beschnitten und hilfreiche Angebote erschwert werden, warnt die DEA.
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Unterschrieben ist der Brief vom ersten Vorsitzenden, dem evangelischen Theologen Ekkehart Vetter und dem Generalsekretär Hartmut Steeb. Der zehnfache Vater aus Baden-Württemberg hatte vor einigen Jahren bereits Stimmung gegen Pläne gemacht, sexuelle Vielfalt in den Schulunterricht zu thematisieren. Anstatt Schülern zu erklären, dass es auch schwule Menschen gibt und dass man ihre Lebensweise achten solle, wollte Steeb lieber für das Ideal von Ehe und Familie werben. Er unterstützte damals die Petition des evangelischen Aktivisten und Lehrers Gabriel Stängle gegen den Aktionsplan für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Der Spiegel attestierte den Positionen des 65-Jährigen vor einigen Jahren inhaltliche Überschneidungen mit AfD und Pegida.
Kein Therapieziel von vornherein ausschliessen Man sehe das Anliegen, Menschen zu schützen, durch die aktuelle Gesetzeslage bereits weitgehend gewährleistet, heisst es in dem Brief, der an die «sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages“ gerichtet ist. Der Staat dürfe kein Therapieziel von vornherein ausschliessen und sanktionieren. Die Therapiefreiheit der Psychotherapeut*innen sei verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 (Freiheit der Wissenschaft) und Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 (Berufsfreiheit) des Grundgesetzes geschützt.
Weiter heisst es in dem Brief: «Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst ein weites Spektrum von Lebensentwürfen, bis hin zu dem Recht, die eigene Geschlechtsidentität unabhängig vom biologischen Geschlecht zu definieren. Gesetze und Krankenkassen sichern die Möglichkeit, eine «Geschlechtsumwandlung» zu vollziehen, d.h. das körperliche Erscheinungsbild durch Hormonbehandlung sowie durch chirurgische Intervention dem empfundenen Geschlecht anzugleichen und das Leben im neuen Geschlecht ggf. mit therapeutischer Unterstützung einzuüben.»
Therapie bei «konflikthaft erlebten homosexuellen Impulsen» Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung müsse den Wunsch Einzelner, sich mit ihren «konflikthaft erlebten homosexuellen Impulsen und Gefühlen» auseinandersetzen und dafür Beratung und therapeutische Angebote in Anspruch zu nehmen, aber ebenso einschliessen, heisst in dem Brief. Dass diese Konflikte meist erst entstehen, weil Homosexualität von Seiten der Kirche dazu gemacht wird und homosexuellen Christen ein schlechtes Gewissen gemacht wird – das verschweigen die Autoren des Briefes allerdings.
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Eine ergebnisoffene Beratung müsse auch eine Entscheidung für den heterosexuellen Lebensentwurf zulassen, schreiben sie stattdessen. «Die therapeutische Unterstützung dieses Wunsches darf nicht generell unter Verbot gestellt und kriminalisiert werden. Denn die sexuelle Orientierung der Hetero-, Bi- und Homosexualität kann mit gelingendem oder mit nicht-gelingendem sexuellen Handeln verbunden sein.»
Therapie soll ergebnisoffen sein Da verschiedene Gruppen und Vereinigungen, die zum Verbund der DEA gehören, in ihrer seelsorgerlichen und pastoralen Praxis sowohl auf Menschen getroffen seien, die durch simple «Umpolungsversprechen» destabilisiert wurden, wie auf Menschen, die durch eine nur auf Affirmation ausgerichtete Therapie suizidal geworden sind, spreche man sich für eine streng ergebnisoffene Therapie oder Beratung aus. «Die Fluidität von sexuellen Orientierungen muss in jede Richtung offen sein.»
Ein generelles Verbot der Beratungstätigkeit oder blosser Informationsweitergabe zu Veränderungsmöglichkeiten würde die Selbstbestimmung und Freiheit des mündigen Bürgers untergraben, heisst es in dem Brief weiter. Darüber hinaus würde eine solche Massnahme «jene Minderheit diskriminieren, die wegen einer ich-dystonen Sexualorientierung Beratung in Anspruch nehmen möchte».
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«Schliesslich würden derartige gesetzliche Vorgaben den vertraulichen Rahmen der Therapie und Beratung für potentielle Denunziation öffnen. Betroffene wie auch gesellschaftliche und religiöse Gruppen, die ihnen zur Seite stehen, würden diffamiert und unter Generalverdacht gestellt. DEA für Wertschätzung und Freiheit.»
Homosexualität als «wählbarer» Lebensstil Als DEA trete man dafür ein, jedem Menschen – egal welcher sexuellen Orientierung – «in Wertschätzung seiner Person und in Würde zu begegnen». Man respektiere das Recht eines jeden, eine geschlechtliche Identität für sich anzunehmen und einen entsprechenden Lebensstil «zu wählen». Darum bitte man die Kommission, sich dafür einzusetzen,«dass dieser Raum der Freiheit und der Selbstbestimmung im sicheren Raum (Safe Space) von Beratung und Therapie gewahrt bleibe».
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