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Regierung in Wien säumig im Kampf gegen Diskriminierung

Kritik: Bei vielen Themen gibt es überhaupt keine wirksamen Umsetzungsbemühungen

Menschenrechte
Foto: Kriss Rudolph

Am Mittwoch präsentierte die Liga für Menschenrechte den UPR-Midterm-Report zur allgemeinen Überprüfung der Menschenrechte in Österreich. Queers sind bisher nicht vor Diskriminierung etwa im Privatleben oder beim Wohnen geschützt.

«Es braucht endlich einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierung für alle Menschen», fordert Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands. Die Bundesregierung habe sich in ihrem eigenen Regierungsprogramm zu einer Stärkung der Schutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung in unterschiedlichen Lebensbereichen verpflichtet. Und das brauche es auch dringend.


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«Derzeit sind viele Menschen nicht ausreichend vom Gesetz geschützt», so Hammer. Sie verweist auf Seite 191 des Regierungsprogramms. Mit dem Midterm-Report der Universal Periodic Review, einem Instrument zur Überprüfung der Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten der UNO, sei der fehlende Fortschritt im Antidiskriminierungsrecht Österreichs einmal mehr dokumentiert. Neben einem lange versprochenen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus brauche es jetzt endlich auch weitere gesetzliche Massnahmen gegen Diskriminierung.


Der Klagsverband hat sich an der Erarbeitung des UPR-Berichts der Liga für Menschenrechte beteiligt und fordert laut Hammer seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten einen einheitlichen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. «Auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, der Bildung und dem Soziallschutz soll Diskriminierung aufgrund aller Merkmale verboten sein, nämlich auch der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung und des Alters. Das ist nach wie vor nicht der Fall», sagt die Juristin und Geschäftsführerin des Klagsverbands. «Diskriminierung macht etwas mit unserer Gesellschaft. Sie spaltet, macht krank und mindert die Chancen auf berufliche und gesellschaftliche Teilhabe.»

Für SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner ermöglicht der Bericht einmal mehr einen wichtigen Fokus auf die vielen Baustellen im Bereich des Menschenrechtsschutzes in Österreich. «Die Liga für Menschenrechte und ihre Partner*innen legen mit diesem Bericht einmal mehr den Finger in die Wunde und zeigen die Untätigkeit der Bundesregierung in zentralen Bereichen auf: Vor allem beim Schutz vor Diskriminierung und Hass gibt es noch viel zu tun – es ist höchste Zeit, dass insbesondere die ÖVP ihren Widerstand gegen wichtige Massnahmen in diesem Bereich aufgibt!»


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Der Midterm-Report zeige unter anderem den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Antidiskriminierungsrechts. Gruppen wie LGBTIQ seien in Österreich bis heute nicht vor Diskriminierung im Privatleben, beim Wohnen, in der Bildung oder beim Sozialschutz geschützt. Auch Diskriminierungen wegen des Alters oder der Weltanschauung seien immer noch legal. Ein entsprechendes Gesetz werde seit mehr als 10 Jahren von der ÖVP blockiert. Ebenso stehe der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus bis heute aus, so Lindner.

«Wir haben erst vor wenigen Monaten das bisher grösste Antidiskriminierungsgesetz der Zweiten Republik in den Nationalrat gebracht – ein Gesetz, mit dem genau diese Baustellen im Menschenrechtsschutz endlich beseitigt würden», so Lindner. «Ich erwarte mir von der Bundesregierung, dass sie ihre Blockadehaltung endlich aufgibt und im Bereich der Menschenrechte endlich etwas weiterbringt!»

Bei der Volksanwaltschaft, die sich als Menschenrechtshaus der Republik Österreich bezeichnet. ist der Menschenrechtsbeirat angesiedelt. Wir sind für die Präventive Menschenrechtskontrolle in Gefängnissen, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zuständig, und wir bringen uns aktiv in die Menschenrechtskontrolle der UNO», sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

Bei vielen Themen gab es überhaupt keine wirksamen Umsetzungsbemühungen.

«Die Zivilgesellschaft hat in ihrem Zwischenbericht aus den 317 menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich zu 45 Themen-Clustern Einschätzungen abgegeben. Die Bilanz fällt dabei ernüchternd aus», fasst Florian Horn zusammen, der den Zwischenbericht koordiniert hat: «Von diesen 45 Themen-Clustern ist nur bei 18 – also bei 40 Prozent – ein Fortschritt in unterschiedlichen Umsetzungsstadien festzustellen, bei 27 – das heisst bei 60 Prozent – gab es überhaupt keine wirksamen Umsetzungsbemühungen.»

Horn weiter: «Es müssen daher in den folgenden zwei Jahren noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, wenn Österreich überhaupt eine Chance auf einen adäquaten Abschluss des aktuellen Zyklus des UPR haben will.»


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