Deutschland hat mehr Bordelle als vor der Pandemie
Rund 32'300 angemeldete Sexarbeiter*innen gab es zum Jahresende 2024 bundesweit - laut der offiziellen Statistik. Denn illegale Prostitution ist dort nicht verzeichnet.
Die Zahl der angemeldeten Prostituierten in Deutschland ist vergangenes Jahr auf rund 32'300 angestiegen. Der Zuwachs betrug 5,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Die Anmeldezahlen liegen damit allerdings weiter unter dem Stand, der vor der Corona-Pandemie verzeichnet wurde: Ende 2019 waren bundesweit 40'400 Prostituierte angemeldet.
17 Prozent der angemeldeten Sexarbeiter*innen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten waren die rumänische mit 36 Prozent, die bulgarische mit 11 Prozent und die spanische mit 8 Prozent.
Drei Viertel der Prostituierten waren zwischen 21 und 44 Jahre alt, 22 Prozent waren älter. 3 Prozent waren der Statistik zufolge 18 bis 20 Jahre alt. Zum Geschlecht muss man bei der Anmeldung keine Angaben machen, daher gibt es dazu keine Zahlen.
Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht, für Prostitutionsgewerbe wie etwa Bordelle eine Erlaubnispflicht. Die Zahl dieser Genehmigungen sank vergangenes Jahr im Vorjahresvergleich von 2'310 auf 2'250. Trotz des Rückgangs waren es mehr als vor der Pandemie: 2019 zählte das Bundesamt 2'170 Genehmigungen.
93 Prozent der Ende 2024 gemeldeten Prostitutionsgewerbe waren Prostitutionsstätten, wie zum Beispiel Bordelle. Die übrigen Erlaubnisse betrafen Prostitutionsvermittlungen sowie Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen.
Die Statistik bildet ausschliesslich Verwaltungsvorgänge auf Basis des Prostituiertenschutzgesetzes ab, wie das Bundesamt mitteilt. Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten könnten daher nicht gemacht werden.
In der Vorwoche hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vorgelegt. Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD wird sie die Grundlage für die Weiterentwicklung des Gesetzes bilden, das den Schutz von Menschen in der Sexarbeit verbessern soll – vor allem mit Blick auf ihre Selbstbestimmung, Sicherheit und Gesundheit, wie die Deutsche Aids-Hilfe mitteilt.
Die Evaluation beruhe auf einer Datenbasis, wie es sie in Deutschland noch nie gegeben hat: Befragt wurden mehr als 2.300 Sexarbeiter*innen, 3.400 Kund*innen, 800 Mitarbeiter*innen aus Behörden sowie 280 Betreiber*innen von Prostitutionsstätten. Ausdrücklich ist es gelungen, ein sehr breites Spektrum von Menschen in der Sexarbeit zu befragen, darunter auch solche, die nicht dem Gesetz entsprechend angemeldet sind.
Auf Basis eines Rechtsgutachtens bestätigen die Wissenschaftler*innen zunächst, dass Prostitution eine grundgesetzlich geschützte Tätigkeit sei und dass der Staat gegenüber denjenigen Personen, die sie freiwillig ausüben, eine Schutzpflicht habe. Prostitution sei, juristisch betrachtet, keineswegs per se eine Verletzung der Menschenwürde.
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