Bundesgerichtshof: Samenspender kann Umgang mit Kind zustehen
Der BGH widerspricht dabei den Vorinstanzen
Ein Mann aus Berlin erfüllte den Kinderwunsch eines lesbischen Paares. Als der Samenspender jedoch regelmässigen Kontakt zum Kind suchte, kam es zum Bruch. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass ein Samenspender unter Umständen ein Umgangsrecht haben kann.
Ein privater Samenspender, der es einem lesbischen Paar ermöglicht hat, Eltern zu werden, kann ein Recht auf Umgang mit seinem Kind haben. Das gilt auch, wenn die Lebenspartnerin der Mutter das Kind inzwischen adoptiert hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am heutigen Montag mitteilte.
Grundlage für Umgangsrecht? Bei Samenspenden über eine offizielle Samenbank ist gesetzlich von vornherein ausgeschlossen, dass der Spender seine Stellung als Vater später geltend machen kann. Kommt der Spender aus dem privaten Umfeld der Mutter, ist die Sache hingegen komplizierter.
In dem nun entschiedenen Fall aus Berlin hatten sich zwei Frauen in eingetragener Lebenspartnerschaft ihren Kinderwunsch erfüllt. Im Jahr nach der Geburt adoptierte die Partnerin das Kind, der Samenspender war einverstanden. In den ersten fünf Jahren hatte er regelmäßig Kontakt, das Kind weiß auch, wer sein Erzeuger ist.
Erst als der Mann intensivere Kontakte wünschte, kam es zum Bruch. Er will das Kind gern alle 14 Tage abholen und allein den Nachmittag mit ihm verbringen. Beim zuständigen Amtsgericht hatte er das vergeblich beantragt, das Berliner Kammergericht wies seine Beschwerde zurück – für ein Umgangsrecht gebe es in seinem Fall keine Rechtsgrundlage.
«Ernsthaftes Interesse» zeigen Das sehen die obersten Familienrichterinnen und -richter des BGH anders: Nach ihrer Entscheidung ist der Samenspender wie jeder andere Mann zu behandeln, dessen Kind vom Ehemann der Mutter adoptiert ist. Das heisst, er hat laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Umgangsrecht, wenn er «ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat» und «der Umgang dem Kindeswohl dient».
Ob dies hier der Fall ist, muss das Kammergericht nun noch einmal prüfen. Der BGH betont, dass auch das heute siebenjährige Kind nach seiner Meinung gefragt werden muss.
Eine Niederlage vor dem BGH erlitt hingegen kürzlich eine trans Frau aus Bayern (MANNSCHAFT berichtete). Die Entscheidung: Trans Menschen haben keinen Anspruch darauf, ihre neuen Vornamen in eine Eheurkunde schreiben zu lassen, wenn sie bei der Heirat noch anders hiessen.
Das könnte dich auch interessieren
Hamburg
«Leuchtendes Beispiel» – Pride Award für Susanne Baer
Sie war die erste offen lesbische Richterin am Bundesverfassungsgericht: Die Juristin Susanne Baer erhält nun den Hamburg Pride Ehren Award.
Von Newsdesk Staff
Pride
News
Lesbisch
Award
Film
«Knochen und Namen» nimmt sich viel Zeit für viel Gefühl
Sex zu Pachelbels Kanon, Diskussionen über Tod und Taylor Swift: Warum der Queer-Film «Knochen und Namen» mit langen Kamerapausen und stillen Momenten überrascht.
Von Newsdesk/©DPA
Queer
TV
Schwul
Unterhaltung
USA
10 Jahre Ehe für alle: Aktivist Obergefell fürchtet Ausradierung
2015 machte die Klage von Jim Obergefell machte die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den USA möglich. Zehn Jahre später warnt er: Unter der Trump-Regierung könnte dieses Recht wieder verschwinden.
Von Newsdesk Staff
Liebe
News
Ehe für alle
Deutschland
«Wie kann man Liebe hassen» – Polizei sichert Pride Paraden
Zahlreiche CSD-Demos haben am Wochenende ein Zeichen für Vielfalt gesetzt und trotzten dem Regen. Die Polizei sicherte die Aufzüge – es gab wieder Protest von rechts.
Von Newsdesk/©DPA
News
Pride