Hetero – und diskriminiert? Supreme Court gibt Klägerin teils recht

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Eine Klägerin behauptet, sie sei am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Heterosexualität übergangen worden. (Bild: Adobe Stock)

Die Beförderung erhielt eine Lesbe, ihr Job ging an einen Schwulen – das behauptet eine heterosexuelle Frau in den USA. Sie klagte und erhielt Gehör. Der Entscheid des obersten Gerichts könnte wegweisend werden.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich einstimmig auf die Seite einer Frau gestellt, die angibt, wegen ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt worden zu sein. Die Klägerin Marlean Ames behauptet, sie sei bei Beförderungen übergangen und schliesslich degradiert worden – zugunsten homosexueller Mitarbeitenden. Sie berief sich dabei auf das Diskriminierungsgesetz (Title VII des Civil Rights Act von 1964), das ursprünglich zum Schutz benachteiligter Gruppen geschaffen wurde.

Ames arbeitete über 15 Jahre beim Jugendamt des Bundesstaates Ohio und erhielt durchweg gute Leistungsbeurteilungen. Dennoch wurde eine angestrebte Beförderung einer lesbischen Kollegin zugesprochen. Später wurde Ames auf eine niedrigere Position versetzt – ihr früherer Posten ging an einen schwulen Mann. Ihr damaliger Vorgesetzter war ebenfalls homosexuell. Ames warf ihrem Arbeitgeber vor, LGBTIQ-Mitarbeitende bevorzugt zu behandeln.

Die unteren Instanzen hielten ihre Beweise für nicht ausreichend. Weil Ames als heterosexuelle Frau zur Mehrheitsgruppe gehört, verlangten sie von ihr zusätzliche Nachweise – sogenannte «Hintergrundumstände». Damit sollte belegt werden, dass ihr Arbeitgeber «eine ungewöhnliche Neigung hat, Mitglieder der Mehrheit zu benachteiligen».

Der Supreme Court hält diese zusätzliche Beweisforderung für unzulässig. In der Urteilsbegründung schreibt Richterin Ketanji Brown Jackson: «Die Frage in diesem Fall ist, ob jemand aus einer Mehrheitsgruppe extra ‹Hintergrundumstände› nachweisen muss, um den ersten Beweisschritt zu erfüllen.» Und weiter: «Wir halten diese zusätzliche Voraussetzung für unvereinbar mit dem Wortlaut von Title VII und mit unserer bisherigen Auslegung des Gesetzes.»

Das Gericht machte klar: Bei Diskriminierungsklagen darf nicht unterschiedlich geprüft werden, je nachdem, zu welcher Gruppe jemand gehört. Richterin Jackson schrieb: «Der Kongress hat für jeden Einzelnen den gleichen Schutz festgelegt – egal, ob jemand zu einer Minderheit oder Mehrheit gehört. Deshalb gibt es keine Sonderregeln nur für Kläger aus Mehrheitsgruppen.»

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Ames ihren Fall bereits gewonnen hat. Der Supreme Court hat das Urteil der Vorinstanzen aufgehoben und den Fall an die unteren Gerichte zurückverwiesen. Diese müssen nun neu entscheiden – auf Basis der angepassten Beweisstandards.

Rechtsexpert*innen betonen, dass Diskriminierungsklagen grundsätzlich schwer zu beweisen seien, unabhängig von der rechtlichen Schwelle. Der Fall Ames könnte in den USA nun jedoch richtungsweisend werden – insbesondere für sogenannte «Reverse Discrimination»-Klagen, also Fälle, in denen sich Angehörige von Mehrheitsgruppen benachteiligt fühlen.

Text: Nach jahrzehntelanger Forschung an einem HIV-Impfstoff stoppt die Trump-Regierung ausgerechnet jetzt die Finanzierung – mitten in einer entscheidenden Phase (MANNSCHAFT berichtete)

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