Urteil in Kenia: Aufrufe zum Mord an LGBTIQ verboten!
Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof des Landes
Anti-LGBTIQ-Aktivist*innen in Kenia ist es nun verboten, zur Ermordung von Queers aufzurufen, so der Oberste Gerichtshof des Landes in einer einstweiligen Verfügung.
Die Verfügung ist vorläufig: Noch prüft das Gericht einen Fall, in dem es darum geht, ob Justizbeamt*innen Demos gegen LGBTIQ zulassen dürfen, die zu Gewalt gegen queere Kenianer*innen aufrufen.
Die Entscheidung war nötig geworden, nachdem Mitglieder einer Organisation, die als «Anti-LGBTQ-Bewegung» bezeichnet wird, und der Parlamentsabgeordnete Mohamed Ali dazu aufgerufen hatten, LGBTIQ-Personen zu töten und aus Kenia zu vertreiben.
Mamba Online berichtete, dass Ali bei einer Demonstration im vergangenen Jahr die Bibel und den Koran zitierte, um die Morde zu rechtfertigen, während er die US-Regierung aufforderte, kenianische Queers aufzunehmen.
Wir appellieren auch an das Staatsoberhaupt, Seine Exzellenz Präsident William Ruto, sich entschieden gegen LGBTIQ-Morde auszusprechen
«Wir appellieren auch an Präsident William Ruto, sich entschieden gegen LGBTIQ-Machenschaften auszusprechen», sagte Ali gegenüber Deutsche Welle. Kenia verbietet derzeit einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen, was auf ein Gesetz aus der Kolonialzeit zurückgeht. Die Strafe dafür beträgt bis zu 14 Jahre Gefängnis. Es gibt aber schon Pläne, daraus künftig eine lebenslange Haftstrafe zu machen.
Die Anordnung des Obersten Gerichtshofs verbietet jegliche Aufrufe zu Gewalt, «Heilung» oder Abschiebung von LGBTIQ. Vor einem Jahr hatte das Gericht die Entscheidung einer Behörde, LGBTQ-Gruppen nicht als NGOs anzuerkennen, für verfassungswidrig erklärt. Zwar sei Homosexualität weiterhin illegal, nicht aber das Recht auf Versammlungsfreiheit, hiess es (MANNSCHAFT berichtete).
«Dies ist ein grosser Sieg für die Sicherheit und Gleichberechtigung in Kenia, der es LGBTIQ-Personen ermöglicht, mit mehr Seelenfrieden zu leben», erklärte jetzt das kenianische Centre for Minority Rights & Strategic Litigation (CMRSL) auf X.
Die Klage wurde gegen den Generalinspektor der Polizei von Mombasa, Japhet Koome, eingereicht, weil er Anti-LGBTIQ-Proteste in seiner Stadt zugelassen hatte, und zusammen mit einer weiteren Klage auch gegen Vertreter der Anti-LGBTIQ-Bewegung.
An den Klagen beteiligt sind die Nationale Menschenrechtskommission, Amnesty International-Kenia, die Kenianische Menschenrechtskommission und die Nationale Kommission für Zusammenhalt und Integration. In der ursprünglichen Klage heisst es, dass es landesweit «mehr als 100 Fälle von Gewalt, Zwangsräumungen und Verweigerung von Dienstleistungen» nach Anti-LGBTIQ-Protesten gegeben habe.
Es heisst auch, dass die Proteste zur Schliessung von mehr als 20 medizinischen Einrichtungen geführt haben, darunter auch solche, die sich hauptsächlich auf HIV und sexuell übertragbare Infektionen konzentrierten.
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