Oberstes Gericht Kenias entscheidet zugunsten von LGBTIQ-Organisation
Damit ist ein zehnjähriger Rechtsstreit endgültig beendet
Das Oberste Gericht von Kenia entschied, dass es falsch war, die nationale LGBTIQ-Organisation NGLHRC von einer offiziellen Registrierung auszuschliessen.
Der Ausschuss der Nichtregierungsorganisationen Kenias weigerte sich bis anhin, LGBTIQ-Organisationen zur offiziellen Registrierung zuzulassen. Diese Haltung sei nicht rechtens, entschied nun das Oberste Gericht des ostafrikanischen Staates am vergangenen Freitag. Das Urteil kam gemäss BBC mit einer knappen Mehrheit von drei zu zwei Stimmen zustande und kann – wie alle Entscheidungen des Supreme Court of Kenya – nicht rückgängig gemacht oder überstimmt werden.
Tiefere Instanzen bestätigt Damit beendet das Oberste Gericht einen zehnjährigen Rechtsstreit. 2013 klagte Eric Gitari, der ehemalige Geschäftsführer der National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC), gegen die Weigerung des Leiters der kenianischen NGO-Koordinierungsbehörde, eine NGO mit dem Wort «schwul» oder «lesbisch» im Namen zu registrieren.
Die Richter*innen hielten in ihrem Urteil fest, dass es verfassungswidrig wäre, das Vereinigungsrecht allein aufgrund der sexuellen Ausrichtung der Antragsteller*innen zu beschränken. Diese Auffassung entspricht den Entscheidungen tieferer Instanzen von 2015 und 2019.
Schwuler Sex weiterhin illegal Für die LGBTIQ-Community in Kenia ist dieses endgültige Urteil zwar ein Sieg – doch unverändert bleibt die Tatsache, dass Sex zwischen Männern illegal bleibt. Die homophoben Gesetze, die unter der britischen Kolonialherrschaft eingeführt wurden und noch heute gelten, sehen dafür Freiheitsstrafen von bis zu 14 Jahren vor.
Im Mai 2019 weigerte sich Kenias High Court, diese Paragrafen zu beseitigen. Homosexuelle Handlungen unter Frauen sind in Kenia hingegen nicht strafbar.
«Triumph für Gerechtigkeit» Njeri Gateru, die derzeitige Geschäftsführerin der NGLHRC, sagte gemäss BBC nach dem Urteil, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs «ein Triumph für die Gerechtigkeit und die Menschenrechte» seien.
«In einer Zeit, in der die kenianische LGBTIQ-Gemeinschaft zunehmend Verfolgung und Gewalt ausgesetzt ist, bestätigt diese Entscheidung den Sinn und die Absicht der Verfassung, alle Kenianer*innen zu schützen und ihre Rechte zu sichern», so Njeri Gateru weiter.
Erst kürzlich wurde in Kenia der Modedesigner und LGBTIQ-Aktivist Edwin Chiloba brutal ermordet. Menschenrechtsgruppen gehen von einem Hassverbrechen aus (MANNSCHAFT berichtete).
Das könnte dich auch interessieren
Gesundheit
Bald zu wenig HIV-Praxen: Studie warnt vor «erheblichen Engpässen»
In Deutschland könnte ein Engpass für HIV-Spezialisten drohen
Von Newsdesk Staff
Mentale Gesundheit
Deutschland
News
HIV, Aids & STI
Justiz
«Heimtückischer» Mordversuch in Thüringen: Brutale Attacke bei Sexdate
Zwei Männer verabreden sich über eine Internetplattform zum Sex, doch die Situation eskaliert: Wegen versuchten Mordes steht ein 25-Jähriger nun vor dem Landgericht Gera.
Von Newsdesk/©DPA
Queerfeindlichkeit
Schwul
News
Brandenburg
Schwerer Raub beim Date: Erste Tatverdächtige ermittelt
Verabredet über eine schwule Dating-App: Nachdem ein 71-Jähriger von mehreren Personen gemeinschaftlich geschlagen, getreten und beraubt worden sei, konnte die Polizei erste Tatverdächtige ermitteln.
Von Newsdesk Staff
Deutschland
Queerfeindlichkeit
Schwul
News
Dating
Sport
Caster Semenya kriegt vor Gericht teilweise recht
Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Schweiz teilweise gewonnen.
Von Newsdesk/©DPA
News
TIN
Schweiz
International