Erste Person ändert Geschlechtseintrag: Ministerin Paus gratuliert

Grundlage ist das neue Selbstbestimmungsgesetz

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(Bild: Daniel Eliasson/X)

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am Montag in Berlin-Zehlendorf die erste Person persönlich beglückwünscht, die nach dem Selbstbestimmungsgesetz ihren Personenstand geändert hat.

Die geschlechtliche Selbstbestimmung für trans, inter und nicht-binären Menschen ist in Deutschland nun Realität.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit dem1. November in Kraft, das vielen trans, inter und nicht-binären Menschen die Anpassung von Geschlechtseintrag und Vornamen mit einfacher Erklärung auf dem Standesamt ermöglicht. Vor allem junge Menschen finden die Neuregelung gemäss einer Umfrage gut (MANNSCHAFT berichtete).


Die bisherige Rechtslage war durch Fremdbestimmung und abwertenden Perspektiven auf Trans- und Intergeschlechtlichkeit sowie Nicht-Binarität geprägt. Das Selbstbestimmungsgesetz soll dies ändern und wird ein Verfahren vor dem Standesamt einführen, bei dem die Erklärung der Person selbst vor dem Standesamt ausreichend ist.

Die meisten Standesämter bieten erst ab diesem Montag Termine für Erklärungsberechtigte an. Grund ist der Feiertag Allerheiligen am 1. November, der in einigen Bundesländern gilt.

In Hessens grösster Stadt Frankfurt lagen laut Standesamt Ende letzter Woche mehr als 250 Anmeldungen vor. Man habe bereits frühzeitig eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung des Gesetzes gegründet, sagte Andrea Hart, Amtsleiterin des Standesamtes Frankfurt. «Wir hatten im Vorfeld schon mit einer grossen Nachfrage gerechnet und uns daher frühzeitig mit der Einführung des Gesetzes beschäftigt, um "unseren“ Frankfurter*innen einen guten Service bieten zu können.»

In Wiesbaden hatten sich vorab 98 Personen angemeldet, wie die Landeshauptstadt auf Anfrage der Deutschen-Presse-Agentur mitteilte. Das Standesamt biete für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens einen vereinfachten Service für die Bestellung neuer Ausweispapiere an.

In Sachsens Grossstädten hatten sich zum 1. November bereits mehr als Tausend Menschen für die Änderung ihres Geschlechtseintrages angemeldet. Mit Abstand die meisten Anmeldungen gab es in Leipzig. Dort wollen 676 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern, wie die Stadt mitteilte (Stand: 28.10.). Weniger als die Hälfte sind es in Dresden, wo laut Angaben der Stadt bis Dienstag 292 Anmeldungen vorlagen. Hinzu kommen 77 Anmeldungen in Chemnitz.

Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich ab 1. November ohne die bisher notwendigen Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse ändern. Es reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Die Erleichterungen betreffen vor allem trans, inter und nicht binäre Menschen. Die Änderung muss drei Monate vor dem Termin im Standesamt angemeldet werden. Anträge können seit August gestellt werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag im April beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz (TSG) ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen. (mit dpa)

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD (MANNSCHAFT berichtete).

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