Umfrage: Die meisten finden das neue Selbstbestimmungsgesetz gut
Nur nicht Männer im Alter um die 50
Das neue Gesetz zum selbstbestimmten Geschlechtseintrag tritt in Deutschland am 1. November offiziell in Kraft. YouGov hat nachgefragt, wie die Menschen das finden.
Knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung befürwortet einer Umfrage zufolge das ab Freitag geltende Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen (MANNSCHAFT berichtete).
Nach Ergebnissen der YouGov-Umfrage befürworten 47 Prozent der Befragten das Gesetz - 37 Prozent lehnen es nach allem, was sie darüber wissen, ab.
Das Meinungsforschungsinstitut YouGov befragte vom 25. bis 27. Oktober mehr als 2‘000 volljährige Menschen online. Dabei war der Zuspruch unter den Frauen mit 51 Prozent grösser, wie das Institut mitteilte. Unter den Männern sprachen sich demnach 43 Prozent für das Gesetz aus (MANNSCHAFT berichtete über die ersten Antragsteller*innen).
Darüber hinaus ging aus der Umfrage hervor, dass jüngere Menschen das Selbstbestimmungsgesetz häufiger befürworten als ältere. So seien es bei den 18- bis 24-Jährigen 56 Prozent und bei den 25- bis 34-Jährigen 63 Prozent gewesen. Den geringsten Zuspruch gab es mit 39 Prozent aus der Gruppe der 45- bis 54-Jährigen.
Insgesamt gaben 25 Prozent der Befragten laut Umfrage an, ziemlich genau zu wissen, worum es im Gesetz geht, 47 Prozent wussten es demnach ungefähr und 28 Prozent nicht wirklich. Die 25- bis 34-Jährigen gaben demnach mit 34 Prozent am häufigsten an, ziemlich genau Bescheid zu wissen. Bei der Gruppe ab 55 Jahren waren sich nur 21 Prozent sicher.
«Niemand wird etwas weggenommen»
Auch die Schweriner Sozialministerin hat die Bedeutung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) betont. «Wir alle wünschen uns Respekt und Anerkennung. Genau darum geht es beim Selbstbestimmungsgesetz», wurde Stefanie Drese (SPD) in einer Mitteilung zitiert. «Niemanden wird etwas weggenommen, aber das Gesetz bedeutet für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen mehr Freiheit und Gleichberechtigung», hiess es weiter.
Jeder Mensch habe das Recht, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äussern und in einem geschützten Rahmen zu leben. «Mit diesem Gesetz setzen wir damit auch ein starkes Zeichen für Toleranz, Vielfalt und Akzeptanz in unserer Gesellschaft.»
Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur lagen in den Standesämtern der sechs grössten Städte Mecklenburg-Vorpommerns vor kurzem rund 300 Anträge auf eine Änderung des Geschlechtseintrags vor.
Persönliche Vorsprache erforderlich
Seit dem 1. August konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Neben der Änderung von männlich auf weiblich beziehungsweise umgekehrt oder hin zu divers ist auch die Streichung möglich.
Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.
Die Angaben bei der Anmeldung sind nicht bindend für die eigentliche Erklärung, sodass die Änderungswünsche bei der Erklärung immer noch geändert werden können.
Das SBGG tritt laut Sozialministerium an die Stelle des Transsexuellengesetzes von 1980 (MANNSCHAFT berichtete).
Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an trans, inter und nicht-binäre Menschen. Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD (MANNSCHAFT berichtete).
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