Ende heteronormativer Steuerformulare kommt erst langfristig
Die Bundesregierung hat sich zu den Plänen für eine geschlechtsneutrale Ausgestaltung der Formulare geäussert - Anlass war eine Kleine Anfrage der FDP
Die Öffnung der Ehe für alle ist auch nach bald drei Jahren noch nicht komplett bei der Finanzbehörden angekommen. Und offenbar wird sich das auch nicht so schnell ändern, wie die Bundesregierung jetzt mitteilte.
Was sind die Pläne der Bundesregierung für eine geschlechtsneutrale Ausgestaltung der Formulare bei einer Steuererklärung? Das wollten die FDP-Bundestagsabgeordneten Jens Brandenburg und Markus Herbrand wissen. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung (PDF) vor.
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Die Bundesregierung plane eine geschlechterneutrale Ausgestaltung der papiergebundenen Steuererklärungsvordrucke und der Formulare der elektronischen Steuererklärung. «Damit die Attribute Ehemann und Ehefrau zugunsten der neutraleren Form Person A und Person B entfallen können, müssen die Finanzverwaltungen der Länder in die Lage versetzt werden, unabhängig von der Art der Übermittlung der Steuererklärung sowie der Reihenfolge und Bezeichnung der steuerpflichtigen Personen in der Steuererklärung die jeweiligen individuellen Angaben der beiden zusammenveranlagten Personen mit Hilfe der Steueridentifikationsnummer eindeutig zuordnen zu können.»
Hierfür seien tiefgreifende Änderungen der Verfahren und Programme erforderlich. «Solche Änderungen sind nur langfristig realisierbar.»
Dazu erklärte Brandenburg, Sprecher für LGBTIQ der FDP-Bundestagsfraktion: «Die Öffnung der Ehe für alle (MANNSCHAFT berichtete) hat es nach fast drei Jahren immer noch nicht komplett in die Steuererklärung geschafft. Das gleiche gilt für die dritte Geschlechtsoption divers. Das ist ein peinliches Zeugnis der deutschen Steuerbürokratie. Der Verweis auf technische Hürden ist absurd. Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ist eine eindeutige Identifikation nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens doch auch möglich. Notfalls wird das Geburtsdatum herangezogen. Warum soll das bei verschiedengeschlechtlichen Paaren nicht funktionieren? Die angekündigte Überarbeitung der Formulare ist überfällig.»
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Trotz der Fortschritte sei der Weg zur Gleichberechtigung noch lang, sagte Markus Herbrand, Mitglied im Finanzausschuss für die FDP-Bundestagsfraktion. «Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass die administrativen Mühlen hier immer noch viel zu langsam mahlen und nach wie vor Ungerechtigkeiten bei der steuerlichen Gleichbehandlung bestehen. Das ist blamabel. Viele Paare fühlen sich leider vollkommen zu Recht ausgegrenzt. Daher fordere ich die Bundesregierung auf, sich hierzu mit den Ländern schleunigst zusammen zu setzen und die dringend erforderlichen Nachbesserungen anzupacken.»
Rund 26.000 Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in eine Ehe Eine weitere Frage zielte auf die Zahl der Eingetragene Lebenspartnerschaften ab, die nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2019 gemäss § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes bis zum heutigen Stichtag in eine Ehe umgewandelt worden. Antwort: Bis 2018 gab es 21.477 Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in eine Ehe. Nach vorläufigen Ergebnissen wurden von Januar bis November 2019 insgesamt 4.479 Umwandlungen gemäss § 20a LPartG vorgenommen.
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