Segen für alle? Wo die Liebe queerer Paare auch weiter nicht zählt
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken haben eine Empfehlung zur «Segnungen für Paare, die sich lieben» vorgelegt – also auch für queere Paare. Die Handreichung gibt es seit einem Vierteljahr. Nicht nur das Erzbistum Köln weigert sich, diese umzusetzen (MANNSCHAFT berichtete).
Die im Frühjahr veröffentlichte Handreichung war von vielen gelobt worden, weil sie vormals nur inoffiziell abgehaltene Segnungen ausdrücklich ermöglicht. Andere wiederum übten Kritik, weil die Empfehlungen hinter den Beschlüssen des deutschen Reformprozesses Synodaler Weg zurückblieb und keine liturgischen Feiern und Gebete vorsieht.
Zur Begründung hiess es: Die Segnungen dürften nicht zu einer Verwechslung mit der Ehe führen und nicht vor einem Altar abgehalten werden. Es hatte dazu eine entsprechende Vatikan-Vorgabe gegeben.
Wie wird nun die Handreichung für Segnungen auch queerer Paare in den 27 deutschen (Erz-)Bistümern umgesetzt? Das Portal katholisch.de hat nachgefragt
Im Wesentlichen, so das Ergebnis der Recherche, gibt es drei Lager: In mehr als der Hälfte der 27 Diözesen wird entweder die Handreichung grundsätzlich angewandt oder es gibt eine pastorale Praxis, die mit ihr konform geht. Ein kleiner Teil vermag sie nicht mit den weltkirchlichen Vorgaben in Einklang bringen, die restlichen Diözesen beraten noch über den Umgang.
Neben Köln sind es vier bayrische Bistümer, die eine Anwendung klar ausschliessen, nämlich Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg. Klar für Segnungen sind Speyer und Würzburg.
Noch keine endgültige Position gibt es in Görlitz, München und Freising, Magdeburg sowie Paderborn. Aachen immerhin hat eine offizielle Empfehlung angekündigt, in Dresden-Meißen und Hildesheim ist die Handreichung auf der Webseite des Bistums veröffentlicht. Einen höheren Verbindlichkeitsgrad als die Veröffentlichung auf Webseiten habe die Publikation im Amtsblatt, heisst es. Das ist in Limburg, Osnabrück und Trier der Fall.
In Berlin gilt vorerst der Stand vor Erscheinen von «Fiducia supplicans» weiter. Bischof Heiner Koch hatte im August 2023 in einem Brief Verständnis für Befürworter*innen und Kritiker*innen von Segnungen geäussert. Er selbst werde vorerst keine Segnungen für Paare spenden, die nicht heiraten können oder wollen. Er werde aber auch nicht disziplinarisch gegen Seelsorger*innen vorgehen, die im Einzelfall nach einem pastoralen Gespräch solche Segnungen spenden.
Das könnte dich auch interessieren
News
Niederländer antworten auf Online-Queerfeindlichkeit mit rosa Herzchen
Als die Amsterdamer Bürgermeisterin jüngst für ihre Unterstützung von LGBTIQ einen Preis bekam, schossen Hasskommentare durch die Decke.
Von Newsdesk/©DPA
Soziale Medien
International
People
USA
Trump holt schwulen Hochstapler George Santos aus dem Gefängnis
US-Präsident Donald Trump hat die sofortige Freilassung des schwulen Republikaners George Santos angeordnet. Der 37-Jährige sollte eine über siebenjährige Haftstrafe in einem Bundesgefängnis verbüssen.
Von Newsdesk/©DPA
Schwul
News
Justiz
News
Sonderregister für trans Personen? Bundesregierung «kassiert Pleite»
Seit bald einem Jahr ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dies erleichtert TIN-Personen die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags. Das Innenministerium wollte per Verordnung ein stark kritisiertes «Sonderregister» im Bundesrat durchsetzen.
Von Newsdesk Staff
Deutschland
TIN
News
Neuer Umfragerekord für AfD in Sachsen-Anhalt
In einem Jahr wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Die queerfeindliche AfD liegt in den Umfragen vorn und baut ihren Vorsprung noch aus. Auch Alice Weidel legt bei Sympathiewerten zu.
Von Newsdesk/©DPA
Gesellschaft
Deutschland