Schleswig-Holsteins Polizei testet LGBTIQ-Ansprechpartner
Schleswig-Holstein will auf Initiative der LSU im Rahmen eines Pilotprojekts einen Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) bei der Landespolizei benennen. Das teilt der Bundesverband der Lesben und Schwulen in der Union mit. Es sei das herausragende Ergebnis einer Briefaktion des LSU-Bundesverbandes an Innen- und Justizminister*innen bzw. -senator*innen der Länder. Darüber hinaus wollen drei weitere CDU-geführte Länder die Frage eines speziellen Beauftragten für LSBTI-Personen bei den Staatsanwaltschaften prüfen lassen.
„Im Rahmen unserer Kampagne ‚Nein zur Hassgewalt – keine Toleranz mit Intoleranten‘ haben wir einen weiteren Akzent setzen können und sind sehr stolz darauf, dass wir die zuständigen Minister*innen haben weiter für die Gefahren verbaler und körperlicher Gewalt gegen LSBTI*-Personen sensibilisieren können“, erklärte der LSU-Bundesvorsitzende Alexander Vogt.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass kein Polizist wegen seines Geschlechts oder der sexuellen Orientierung im täglichen Dienst benachteiligt wird
Vogt und Kampagnenleiter Matthias Block-Löwer hätten sich Ende 2017 in Schreiben zum einen an die Innenminister der Länder gewandt, in denen es bislang keine AgL bei der Polizei gibt – nämlich Bayern, Sachsen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Das erfreulichste Antwortschreiben erreichte die LSU vom Innenminister Schleswig-Holsteins, Hans-Joachim Grote (CDU). Er ließ mitteilen: „Da es mir (…) ein persönliches Anliegen ist, dass keine Polizistin/ kein Polizist wegen ihrer/seiner Herkunft, Geschlecht, Glaubens oder sexuellen Orientierung im täglichen Dienst benachteiligt wird, werde ich ihre Anregung zur Einrichtung von AgL aufnehmen. Ich beabsichtige daher, im Rahmen eines Pilotprojekts innerhalb der Landespolizei einen AgL benennen zu lassen, um den möglichen Bedarf für eine dauerhafte Einrichtung von AgL prüfen zu können.“
Einige Länder sehen keinen Bedarf „Das freut uns natürlich sehr und wir sehen dies als großartigen Erfolg unserer Arbeit an“, betonten Vogt und Block-Löwer. Die anderen fünf angeschriebenen Länder sehen dafür allerdings (bisher) leider keinen Bedarf. In zehn Ländern gibt es schon heute AgL bei den jeweiligen Landespolizeien. Einzig in Berlin und Hamburg sind sie hauptamtlich tätig. Über die Arbeit der AgLs berichten wir in der Mai-Ausgabe der Mannschaft (hier geht’s zum Abo).
Darüber hinaus habe der LSU-Bundesverband auch die Justizminister*innen und -senator*innen der Länder angeschrieben, in denen es nach Wissensstand der LSU keine speziellen Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei den Staatsanwaltschaften bzw. keine Sonderdezernate zur Erfassung von Straftaten der Hasskriminalität mit homo- oder transphoben Hintergrund gibt. Hier erhielten 15 von 16 Ländern Schreiben mit Ausnahme des Landes Berlin, auf dessen beispielhaftes „Berliner Modell“ seitens der LSU hingewiesen wurde.
Die Justizminister*innen und -senator*innen haben laut LSU in ihren Antwortschreiben vielfach auf folgende Punkte verwiesen:
1. Bereits 2015 wurde die Vorschrift zur Strafzumessung dahingehend geändert, dass bestimmte Motive für Hasskriminalität bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen seien.
2. Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zeitgemäße und aussagekräftige Erfassung von Hasskriminalität in justiziellen Statistiken und alternativen Darstellungsmodellen“, der vorsieht, dass ab 1. Juli 2018 Straftaten, die „Hasskriminalität“ zuzuordnen sind, gesondert statistisch erfasst werden.
3. diverse Aktionspläne zur Akzeptanz von Vielfalt geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung
Darüber hinaus haben folgende Justizminister eine Prüfung der Frage eines speziellen Beauftragten für LSBTI-Personen bei den Staatsanwaltschaften entweder durch ihre Fachabteilung (Hessen), durch die Beauftragte für den Opferschutz (NRW) oder gemeinsam mit Staatsanwaltschaften und Polizei (Saarland) zugesagt:
Ø Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU)
Ø NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU)
Ø Saarlands damaliger Justizminister Stephan Toscani (CDU)
In Thüringen sei die Meinungsbildung bzgl. der Installierung von Beauftragten für Opfer von LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität bei den Thüringer Staatsanwaltschaften innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen, hieß es aus Erfurt.
Und schließlich hat die Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Anne-Marie Keding (CDU), darauf verwiesen, dass in ihrem Land Anfang 2017 bereits sieben Ansprechpersonen für Opfer homophober Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften benannt worden seien und somit Berlin nicht das einzige Land sei, das bereits einen solchen Weg gehe.
„Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass doch die große Mehrheit der angeschriebenen Minister*innen und Senator*innen sich selbst oder durch ihre Mitarbeiter*innen intensiv mit unseren Fragen und Vorschlägen auseinandergesetzt und mit großer Sorgfalt geantwortet haben – auch wenn sicherlich nicht alle Antworten ganz in unserem Sinne waren“, sagten Vogt und Block-Löwer. „Sicher ist aber, dass wir an der Thematik dranbleiben und insbesondere in den Ländern, in denen eine Prüfung angekündigt wurde, nachhaken werden“, so die LSU-Spitze abschließend.
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