Russlands Verbot von Pride-Umzügen ist menschenrechtswidrig
Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fällt die Pride unter die Demonstrationsfreiheit
Unter dem Verbot «homosexueller Propaganda» sind Prideumzüge in Russland nicht erlaubt. Dieses Verbot ist menschenrechtswidrig, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg.
Wer sich in Russland öffentlich und in Anwesenheit von Minderjährigen positiv über LGBTIQ-Themen äussert, macht sich strafbar. Demnach sind Prideanlässe, darunter vor allem Demonstrationsumzüge im öffentlichen Raum, verboten. In seinem Urteil vom 27. November bezeichnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR dieses Verbot als menschenrechtswidrig. Es verletze die Demonstrationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, die in Artikel 11 der Menschenrechtskonvention festgehalten ist. Zudem hätte die Bevölkerung Russlands gemäss Artikel 14 das Recht, «nicht diskriminiert zu werden.»
So entspannt geht es bei der Malta Pride 2018 zu
«Die Sperre von öffentlichen LGBTIQ-Versammlungen der örtlichen Behörden stellt keine dringende Notwendigkeit dar und ist in einer demokratischen Gesellschaft daher nicht nötig», schrieb der EGMR in seinem Urteil. Somit geht das Gericht auf die Klage von sieben Aktivist*innen ein, die Anfangs Jahr 51 Anträge eingereicht hatten. Allerdings lehnte der EGMR ihre Entschädigungsforderungen in der Höhe von 5000 bis 500’000 Euro ab.
Mehr lesen: Wie Russland ein trans Mädchen aus einem Buch tilgte Das Urteil gilt für Russland als Unterzeichner der Menschenrechtskonvention wegweisend, kann vom EGMR allerdings nicht durchgesetzt werden. Der deutsche Abgeordnete Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, begrüsste das Urteil.
Wiederholte Verurteilungen Russlands wegen der Diskriminierung von LGBTIQ müssen endlich klare Konsequenzen haben
«Die massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fortdauernde AntiHomosexuellen-Gesetzgebung in Russland sind zutiefst diskriminierend, menschenrechtswidrig und nicht hinnehmbar. Wiederholte Verurteilungen Russlands wegen der Diskriminierung von LGBTIQ müssen endlich klare Konsequenzen haben. Dazu muss der internationale Druck auf Putin zur Einhaltung der Menschenrechtskonvention und zur Achtung der Rechte von Minderheiten verstärkt werden.» Man unterstütze zudem die Aufforderung des EMRK an Russland und andere Staaten, rechtskräftige Urteile umzusetzen und Pluralismus nicht weiter zu unterbinden, so der Grünen-Politiker.
In 2017 stiess ein ähnliches Urteil bei Russland auf taube Ohren: Damals urteilte der EGMR, dass das «Propagandaverbot» die Meinungsfreiheit – Artikel 10 der Menschenrechtskonvention – verletze.
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