Russischer LGBTIQ-Aktivistin drohen mehr als drei Jahre Straflager
Die russische Künstlerin Yulia Tsvetkova soll wegen der Zeichnung weiblicher Geschlechtsorgane nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für drei Jahre und zwei Monate ins Straflager.
Vorgeworfen wird der 29-Jährigen die Herstellung und Verbreitung von Pornografie, wie ihre Mutter Anna Chodyrewa am Dienstag bei Facebook mitteilte. Das Gericht in Komsomolsk am Amur im äussersten Osten Russlands will nach dem Schlusswort Zwetkowas am 17. Juli das Urteil verkünden.
Maximal drohen der Feministin in dem von internationalen Menschenrechtsorganisationen als Justizwillkür kritisierten Strafverfahren bis zu sechs Jahre Haft. Die bekannte Aktivistin Tsvetkova kassiert in Russland seit Jahren Strafen, weil sie etwa gleichgeschlechtliche Paare mit Regenbogen-Motiven malt (MANNSCHAFT berichtete). Und sie erhält massenhaft Morddrohungen, wie sie der Deutschen Presse-Agentur vor Prozessauftakt gesagt hatte (MANNSCHAFT berichtete).
Die nun beanstandeten Bilder gehören zu einer Sammlung mit dem Titel «Eine Frau ist keine Puppe», die sie in sozialen Netzwerken verbreitet hatte. Viele Prominente aus dem Show- und russischen Mediengeschäft, Menschenrechtler*innen und Politiker*innen hatten das Vorgehen der Justiz gegen die Künstlerin verurteilt. Bei Strassenprotesten kam es immer wieder zu gewaltsamen Festnahmen.
Ihre Zeichnungen sieht Tsvetkova wie auch viele Kunstexperten, die auf Gemälde grosser Meister von nackten Frauen in den Museen der Welt verweisen, nicht als Pornografie. Die Aktivistin aus der Region Chabarowsk ist auch für ihren Einsatz für die Menschenrechte von LGBTIQ landesweit bekannt.
Es gebe viel Hass gegen sie und ihre Mutter, hatte sie der dpa einmal gesagt. «Das ist schwer auszuhalten. Gedroht wird, uns zu erschiessen oder zu verbrennen.» Die Menschenrechtsorganisationen Memorial und Amnesty International haben Yulia Tsvetkova offiziell auf die Liste der politisch Verfolgten gesetzt.
Das Verfahren läuft bereits seit November 2019. Rund vier Monate hatte sie in Hausarrest verbringen müssen, bevor sie unter der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, aus der Wohnung gehen durfte. Zu Prozessauftakt im vergangenen Jahr hatte Zwetkowa sich auch in Hungerstreik begeben (MANNSCHAFT berichtete).
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