Rheinland-Pfalz will Schutz vor «Homoheilern» ausweiten
Die Altersschutzgrenze soll in Anlehnung ans Jugendhilferecht auf 26 Jahre angehoben werden, fordert Familienministerin Spiegel.
An diesem Freitag berät der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Schutz vor «Homoheilern». Die rheinland-pfälzische Familienministerin Anne Spiegel begrüsst die Gesetzesinitiative der Bundesregierung grundsätzlich, hält sie aber nicht für weitreichend genug.
Die Ministerin hält ein generelles Verbot von sogenannten «Konversionstherapien» für geboten. Sie entbehrten jeglicher therapeutischen Grundlage und seien ethisch mehr als fragwürdig, erklärt Spiegel in einer Pressemitteilung. «Es wird darauf abgezielt, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Den höchst fragwürdigen Massnahmen liegt die unzutreffende Annahme zugrunde, nicht-heterosexuelle Orientierungen oder abweichende Geschlechtsidentitäten sollten geändert werden, dies seien behandlungsbedürftige Krankheiten.»
Ex-«Homo-Heiler» arbeitet als Seelsorger für Schweizer Bistum
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen. Transsexualität wird ab dem 1.1.2022 in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten nicht mehr als psychische Störungen eingestuft (MANNSCHAFT berichtete).
«Das Risiko solcher Behandlungen für erhebliche gesundheitliche Schäden wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko ist belegt. Demgegenüber fehlen valide Nachweise über die behauptete Wirkung der sogenannten Konversionstherapien», Anne Spiegel. «Überdies tragen Konversionsbehandlungen und die Werbung dafür zu Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung bei. Wir setzen uns daher für ein generelles Verbot von Konversionsmassnahmen ein, da sie unabhängig vom Alter für alle Betroffenen schädlich sind.»
Nach Konversionstherapie: lesbische Frau tot aufgefunden
Der nicht zustimmungspflichtige Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, sogenannte Konversionsbehandlungen weitgehend zu verbieten. Er legt dabei den Fokus insbesondere auf den Schutz von Minderjährigen bis zu einem Alter von 18 Jahren (MANNSCHAFT berichtete).
Schutz vor «Homoheilern» ausweiten! «Sollte kein vollständiges Verbot realisierbar sein, muss die Altersschutzgrenze in Anlehnung an das Jugendhilferecht auf 26 Jahre angehoben werden», fordert Familienministerin Spiegel. «Die Auseinandersetzung mit der eigenen sexuellen und geschlechtlichen Identität ist für Heranwachsende ein sensibler Prozess und gerade, wenn das Umfeld die sexuelle oder geschlechtliche Identität einer Person negativ bewertet, outen sich die Betroffenen oft erst später.»
Deswegen sollten insbesondere junge Menschen auch über das 18. Lebensjahr hinaus vor den schädlichen Wirkungen dieser Behandlungen geschützt werden, fordert Spiegel. In einem ersten Schritt setze sich Rheinland-Pfalz daher mit anderen Bundesländern in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf dafür ein, die von der Bundesregierung vorgesehene Altersschutzgrenze zu überprüfen.
Rheinland-Pfalz unterstütze zudem das im Gesetzentwurf vorgesehene Werbeverbot für entsprechende Angebote. Zuwiderhandlungen sollen mit Strafen oder Geldbussen belegt werden. Nach dem Gesetzentwurf soll darüber hinaus durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Beratungs- und Aufklärungsarbeit geleistet werden, um der Pathologisierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans und inter Menschen entgegenzuwirken. Zudem geht es darum, Ablehnung und Diskriminierung zu verhindern sowie Akzeptanz und Wertschätzung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im gesellschaftlichen Miteinander zu fördern.
New Yorker «Homoheiler» klagt gegen Verbot seiner Therapie
Rheinland-Pfalz hatte bereits zuvor eine Länderinitiative zum Verbot solcher Behandlungen unterstützt und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. In Malta gilt ein Verbot der gefährlichen Therapien schon seit drei Jahren (MANNSCHAFT berichtete). In Neuseeland dagegen möchte man Rücksicht auf die Religionsfreiheit nehmen (MANNSCHAFT berichtete).
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