Passau bekommt ersten Stolperstein für schwules NS-Opfer

Stolpersteininitiator Jürgen Wenke mit Portrait des Musikers Willi Heckmann
Jürgen Wenke mit einem Bild von Willi Heckmann

Passau bekommt den ersten Stolperstein für einen von der NS-Diktatur verfolgten Homosexuellen. Gewürdigt wird der Musiker Willi Heckmann.

Willi Heckmann wurde im Ruhrgebiet geboren, am 26.6.1897 in Wellinghofen (heute ein Stadtteil von Dortmund.) Der am Wuppertaler Konservatorium ausgebildete Tenor und Pianist wurde ab Mitte der 1920er Jahre zum Chansonnier und Alleinunterhalter, hatte u.a. Engagements in Stuttgart, Gotha, Düsseldorf, auf den Nordseeinseln, in Wuppertal, München, Berlin. Im Jahr 1934 oder 1936 (fehlende Prozessakten lassen keine genaue Datierung zu) wurde er erstmals verhaftet wegen «widernatürlicher Unzucht mit Männern» und nach dem Homosexuellenparagraphen 175 in Wuppertal verurteilt: zu 6 Monaten Gefängnis.

Wie der Historiker Jürgen Wenke recherchiert hat, hielt sich Heckmann von April bis Juli 1937 in Passau auf und meldete auch nachweislich seinen Wohnsitz in Passau an. Er hatte während dieser Zeit u.a. ein Engagement in dem Lokal Regina Diele (auch Regina Bar), Roßtränke 9. Überraschend wurde er am 29. Juli 1937 von der Gestapo in Passau verhaftet, nach München gebracht und dort inhaftiert. Von dort wurde er am 14. August 1937 in das KZ Dachau deportiert, als Häftling Nr. 12568 wurde für alle sichtbar zum «Rosa-Winkel-Häftling», auf der Häftlingskarteikarte aus Dachau und im Eingangsbuch des Lagers wurde vermerkt: «Schutzhäftling §175». Ein Strafverfahren gegen Heckmann im Zusammenhang mit dieser Polizeiwillkürmassnahme war nicht nachweisbar.

Auf der Dachauer Karteikarte wurde auch die Überstellung in das KZ Mauthausen bei Linz am 27.9.1939 vermerkt. In Mauthausen war er unter der Häftlingsnummer 1212 wiederum als «Rosa-Winkel-Häftling» mit dem Kürzel «Sch. §175» (Schutzhäftling nach §175) gekennzeichnet.

KZ Mauthausen Häftlings-Personal-Karte Heckmann, Quelle ITS Arolsen
Quelle: Jürgen Wenke

Bei den Häftlingen wurde das KZ Mauthausen als die «Hölle der Höllen» verschrien. Heckmann musste eine lange Zeit im Steinbruch, dem sogenannten «Wiener Graben», schwerste Zwangsarbeit leisten. Eine überlieferte Liste aus dem Lager Mauthausen verzeichnete ihn als einen von 32 «§175-Häftlingen» dieses gefürchteten Zwangsarbeitskommandos. Anfang 1942 wurde Heckmann als Musiker Teil eines Trios, dass im Lager bei Besuchen von ranghohen Gästen und im Casino der SS-Wachmannschaften spielen musste.

Musik war Heckmanns Leben – und sie rettete ihn vermutlich vor dem Tod im KZ. Denn als Musiker des Lagerorchesters (er spielte dort Akkordeon) bekam er mehr zu essen und war u.a. nicht mehr der lebensgefährlichen Zwangsarbeit und den willkürlichen und oftmals tödlichen Schikanen der SS-Wachmänner in einem Arbeitsaussenkommando ausgesetzt.

Heckmann überlebte – das KZ Mauthausen wurde am 5. Mai 1945 durch die amerikanischen Truppen befreit. Er kehrte nach Wuppertal zu seiner Halbschwester zurück, nahm unter sehr schwierigen Bedingungen seine Tätigkeit als Pianist und Sänger wieder auf.

Die Bundesrepublik hielt an der 1935 verschärften Nazifassung des §175 bis 1969 fest: Homosexuelle wurden weiter verfolgt und überlebende homosexuelle Verfolgte der NS-Diktatur wurden weder als Opfer anerkannt, noch wurde ihnen eine Entschädigung für ihren Schaden an Leib und Leben und Gesundheit, an beruflichem Fortkommen oder Vermögensverlust gezahlt. Im Gegenteil: Der Antrag von Willi Heckmann aus dem Jahr 1954 wurde 1960 mit der Begründung abgelehnt, dass er ein zu Recht verurteilter Straftäter sei und dass das Bundesentschädigungsgesetz homosexuelle Verfolgte nicht anerkenne.

Mit der Aufrechterhaltung der Verfolgung von Homosexuellen nach 1945 hat die Bundesrepublik Deutschland schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen.

Willi starb im Jahr 1995 im hohen Alter von 97 in Wuppertal. Die Streichung des §175 aus dem Strafgesetzbuch wurde erst 1994 vom Bundestag beschlossen, also 123 Jahre nach seiner Entstehung im Kaiserreich. Doch er galt bis zu seinem Lebensende als Straftäter, denn die Urteile nach §175 aus der NS-Zeit wurden erst im Jahr 2002 aufgehoben und das Unrecht der NS-Verfolgung anerkannt. Davon hatte er nicht mehr erfahren.

Der Stolperstein für Willi Heckmann wird am kommenden Donnerstag (19. Februar) gegen 9 Uhr vor dem Lokal Cubana, Roßtränke 9, in Passau (Altstadt) verlegt. Dort war 1937 der letzte Auftrittsort Heckmanns vor der Verhaftung und Deportation.

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