Verprügelt nach Heiratsantrag: War der Angriff nur inszeniert?

Erst die grosse Liebesgeste im Fussballstadion, dann ein blaues Auge nach einem vermeintlich homophoben Angriff – jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft

Pascal Kaiser während seines Heiratsantrags (re.) und mit einem blauen Auge, nach einem vermeintlich homophoben Angriff
Pascal Kaiser während seines Heiratsantrags (r.) und mit einem blauen Auge, nach einem vermeintlich homophoben Angriff (Bild: X/Pascal Kaiser)

Der Fall des Amateur-Schiedsrichters Pascal Kaiser schlägt immer weitere Wellen. Nach dem viral gegangenen Heiratsantrag, den er seinem Partner im Stadion von Bundesligist Köln machte, soll er verprügelt worden sein. Jetzt steht der Verdacht im Raum, der Angriff könnte «nur inszeniert» gewesen sein.

Der Kölner Stadt-Anzeiger sowie etliche weitere Medien berichten, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf vorgetäuschte Straftaten ermittle.

Zum Hintergrund: Der bisexuelle Kaiser hatte seinem Partner Moritz Ende Januar im Vorfeld des Bundesliga-Spiels zwischen dem 1. FC Köln und dem VfL Wolfsburg einen sehr öffentlichen Heiratsantrag gemacht. Den sahen nicht nur die rund 50'000 Zuschaue*rinnen im Stadion, sondern Millionen Menschen aus aller Welt in den sozialen Medien. Besonders in LGBTIQ-Medien wurde darüber ausführlich und enthusiastisch berichtet.

In der Folge meldete sich ein früherer Arbeitgeber und erklärte, Kaiser habe als Abteilungsleiter Geld und Material im Wert von mehreren Tausend Euro unterschlagen. Der 27-Jährige wehrte sich gegen die Vorwürfe. «Wegen des aufkommenden Hasses zog er sich online zurück und stellte unter anderem sein Instagram-Profil auf privat», schreibt das Nachrichtenportal Watson.ch.

Vor anderthalb Wochen berichtete der Amateur-Schiedsrichter dann, dass er bei sich zu Hause körperlich angegriffen worden sei. Er habe am Vortag Drohungen erhalten und deshalb die Polizei kontaktiert. Diese versicherte ihm jedoch, dass keine unmittelbare Gefahr bestehe.

Als er dann nach Hause kam, hätten in seinem Garten drei Männer auf ihn gewartet und ihn attackiert. Dabei soll er am rechten Auge verletzt worden sein. Ein entsprechendes Foto teilte Kaiser in sozialen Medien und setzte den Angriff mit dem öffentlichen Heiratsantrag in Verbindung. Auch diese Meldung ging – besonders in LGBTQ-Medien – viral als krasses Beispiel für Homophobie in der Fussballwelt (MANNSCHAFT berichtete). Viele Prominente meldeten sich zu Wort und verurteilten die Tat, auch die Queerbeauftragte der Bundesregierung.

Alles nur inszeniert? Nach neusten Erkenntnissen könnte dieser Angriff allerdings «nur inszeniert» gewesen sein, heisst es. Hier gilt es allerdings festzuhalten, dass es sich bislang nur um einen Verdacht handelt.

IT-Forensiker*innen hätten gemäss Medienberichten Hinweise gefunden, dass die angeblichen Droh-Mails fingiert worden sein könnten, möglicherweise durch Kaiser selbst oder seinen Partner Moritz. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei hätten deshalb Ende der letzten Woche Kaisers Haus durchsucht und zahlreiche Datenträger sichergestellt, unter anderem auch die Handys der beiden Verdächtigen.

Weiter seien Kaiser und sein Partner rechtsmedizinisch untersucht worden, um herauszufinden, ob die körperlichen Attacken vorgetäuscht worden sein könnten. Es solle geklärt werden, ob sich der Schiedsrichter die Verletzungen selbst zugefügt habe, er von seinem Partner geschlagen worden sei oder ob tatsächlich dritte Personen verantwortlich waren, heisst es.

Schweigen und Unschuldsvermutung Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus bestätigte der Oberstaatsanwalt, dass die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens von Straftaten aufgenommen habe. So werde der Beschuldigte verdächtigt, Körperverletzungen zu seinem Nachteil vorgetäuscht und die Drohnachrichten selbst verfasst zu haben.

Kaiser und sein Anwalt äusserten sich zu den Vorwürfen bisher nicht. Partner Moritz habe hingegen bereits eine Aussage gemacht. Aus Kaisers Schweigen dürften jedoch keinerlei Rückschlüsse gezogen werden, teilte der Anwalt mit. Es gelte die Unschuldsvermutung.

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