Europäischer Gerichtshof: Ausweise von trans Personen müssen angepasst werden

Symbole der Geschlechtervielfalt
Symbolbild (Bild: Jens Kalaene/dpa)

Ob beim Reisen oder Paketabholen: Den Ausweis vorzuzeigen gehört zum Alltag. Für trans Menschen kann das unangenehm sein. Das höchste europäische Gericht stärkt nun ihre Rechte.

Trans Menschen in der EU haben einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen. Mitgliedsstaaten müssen Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu dem Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.

Das Ausstellen von Ausweisdokumenten sei zwar Sache der Länder, betonte der Gerichtshof. Wenn Daten zum Geschlecht im Ausweis aber von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität einer Person abweichen, könne das in vielen Alltagssituationen «erhebliche Unannehmlichkeiten» bereiten, heisst es in der Mitteilung zum Urteil. Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in beruflichem Zusammenhang könne es passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer Identität oder der Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausräumen müssten.

Eine trans Frau aus Bulgarien hatte geklagt Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der Geburt als männlich registriert wurde. Sie lebt derzeit in Italien, wo sie eine Hormontherapie begonnen hat, und tritt heute als Frau auf. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechts, des Namens und der persönlichen Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt, da das nationale Recht eine solche Änderung laut Gerichten nicht vorsieht. Weil das Oberste Kassationsgericht Bulgariens Zweifel daran hatte, ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH. In der Schweiz und Deutschland können Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt ändern lassen.

Verband begrüsst EU-Entscheidung Dem europäischen Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Interorganisationen ILGA zufolge dürfte das Urteil besonders für trans Personen aus Bulgarien, Ungarn und der Slowakei von Bedeutung sein. Dort sei die rechtliche Geschlechtsanerkennung faktisch unmöglich. Der Dachverband Transgender Europe (TGEU) begrüsste das Urteil. «Trans Personen benötigen schnelle, transparente und zugängliche Verfahren zur Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität», kommentierte Richard Köhler von TGEU.

Der bulgarische Fall geht nun zurück an die nationalen Gerichte. Sie müssen die Vorgaben des EuGH bei ihrer Entscheidung beachten.

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