Nationalrat fordert Aktionsplan gegen LGBTIQ-feindliche Hassverbrechen
Mit 105 zu 64 Stimmen stimmte die grosse Kammer in Bern am Mittwoch für einen Vorstoss von Angelo Barrile
Der Bundesrat soll einen nationalen Aktionsplan zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern von LGBTQ-feindlichen Gewaltverbrechen ausarbeiten. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat mit deutlicher Mehrheit in Bern angenommen.
Mit 105 zu 64 Stimmen bei 16 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Mittwoch für den Vorstoss von Angelo Barrile (SP/ZH). Damit erhält der Bundesrat den verbindlichen Auftrag, nationale Massnahmen gegen queerfeindliche Gewalt auszuarbeiten.
«Alle eineinhalb Wochen werden Menschen in der Schweiz angegriffen, weil sie queer sind», so Barrile. Es passiere heute zu wenig, um solche Verbrechen zu verhindern. Das Vorgehen der Behörden sei teilweise «total unkoordiniert». (MANNSCHAFT berichtete darüber, dass in der Schweiz zuletzt 50 Prozent mehr Hassverbrechen gegen LGBTIQ verzeichnet wurden.)
Ein schweizweiter Aktionsplan solle deshalb Abhilfe schaffen, heisst es in einer Pressemitteilung. Dieser Aktionsplan soll beispielsweise den Zugang zu Opferhilfe und Rechtsmitteln für Betroffene erleichtern sowie präventive Massnahmen zur Verminderung sowohl von Gewalt als auch von feindlichen Einstellungen gegen LGBTIQ beinhalten.
Die Erarbeitung und Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden sowie zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Expert*innen erfolgen und sich an bestehenden nationalen Aktionsplänen orientieren. Die im Februar 2020 angenommene erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm reiche laut Barrile nicht. (MANNSCHAFT berichtete über die ersten veröffentlichten Zahlen zu LGBTIQ-feindlichen Hassverbrechen aus Zürich.)
«Obwohl sich der Bundesrat nach eigenen Angaben der Problematik steigender Fälle von LGBTIQ-feindlichen Hassverbrechen bewusst ist, stellte er sich gegen einen nationalen Aktionsplan – insbesondere aus staatspolitischen Gründen», wurde aus Bern mitgeteilt. So seien Sensibilisierungs-, Präventions-, Interventions- und Monitoringmassnahmen «sinnvollerweise vor allem auf Gemeinde- und Kantonsebene zu ergreifen, damit sie möglichst lebensnah und wirkungsstark ausgestaltet werden können».
Bevor ein Aktionsplan ausgearbeitet werde, wolle der Bundesrat die Zuständigkeiten klären. Aber: «Er kann sich nun an die Arbeit machen.»
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